Frei laufende Hunde


Tierschutz sollte auch für Waldtiere gelten

Dürfen Jäger auf wildernde Hunde im Extremfall weiter schießen oder nicht - diese Frage wird zur Zeit kontrovers diskutiert. Was wildernde Hunde anrichten können, ist derzeit im Inneringer Esch zu sehen.

Die grünrote Landesregierung plant eine Novellierung des Jagdrechts. Neben vielen anderen umstrittenen Regelungen ist auch auch ein Verbot des Abschusses wildernder Hunde und Katzen in der Planung. Wohl auch aus diesem Grund hat vermutlich ein Jäger in der Nähe der Veringer Straße eindrucksvoll gezeigt, was wildernde Hunde anrichten können:

Am Wegrand hängt ein totes Rehkitz, das - diese Vermutung legt das mit aufgehängte Schild nahe - von einem wildernden Hund erlegt wurde.

Auch wenn dieser Schritt durchaus als drastisch angesehen werden kann - ganz von der Hand zu weisen ist die geäußerte Kritik nicht. Die Naturschutzverbände sprechen sich aus Gründen des Tierschutzes ausdrücklich für das Verbot des Abschusses wildernder Hunde aus, der Aspekt des Tierschutzes sollte aber auch für die wild lebenden Tiere gelten. Bisher mussten Hundehalter im Extremfall damit rechnen, dass ihre Tiere tatsächlich abgeschossen werden, wenn sie in der Waldlage Wildtiere jagen. Ohne diese Angst werden es sicherlich nicht weniger Hundehalter, die ihren Hunden die Leine abnehmen...





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