Gemeinderat legt Konzentrationszonen fest
Östlich von Inneringen sollen sich Windräder drehen
Bis zum Ende des Jahres muss jede Gemeinde ein Gebiet ausweisen, auf dem Windräder bei Bedarf aufgestellt werden können. Bei der Gemeinderatssitzung wurde nun einstimmig beschlossen, ein Gebiet nordöstlich von Inneringen als möglichen Standort zu benennen.
Quelle: Schwäbische Zeitung, Gabriele Loges
Der Gemeindeverwaltungsverband Laucherttal wird am 6. Dezember den „Flächennutzungsplan-Fortschreibungsentwurf“, also die für Windkraft möglichen Flächen beschließen, um so zu verhindern, dass ab nächstem Jahr jeder Windkraftbauer ein Windrad nach Belieben aufstellen könnte. Grundlage des Beschlusses waren die bereits im Oktober vom Planungsbüro Blaser aus Stuttgart vorgeschlagenen und präsentierten Flächen. Verschiedene Restriktionen, wie Flug des zu schützenden Milan und die notwendige Windstärke, erlaubten im Bereich Hettingen-Inneringen vier Gebiete, von denen nun eines an der Gemarkungsgrenze in Richtung Ittenhausen vorgeschlagen wurde. Ob aber die bereits in der Bürgerbefragungsstunde von Thomas Klumpp angesprochene Tiefflugzone, die über dieses Gebiet geht, zu einer weiteren Einschränkung führen könnte, ist noch nicht geklärt.
Bürgermeisterin Dagmar Kuster bestätigte: „Das Bundesluftfahrtamt hat bisher nichts aufgehoben, erst wenn eine gezielte Anfrage kommt, würden sie reagieren.“ Vier Flächen wären möglich, auf eine müsse sich die Gemeinde nun festlegen. Kuster erläuterte, dass die westlichen Gebiete bei häufigerem Westwind eine wesentlich „höhere Verlautung“ hätte, im östlichen Bereich sei dies nicht der Fall, man habe dort auch sämtliche Einschränkungen wie Artenschutz und Waldwege berücksichtigt. Hier wäre Windkraft ohne Probleme für die Anwohner mit einem Abstand von 700 Metern möglich.
Diskussionsbedarf gab es bei der Größe der Fläche. Wilfried Liener fragte, wer die Größe des Areals bestimme: „Wir können doch nicht ganze 100 Hektar ausweisen!“ Kuster antwortete, dass bei diesem Schritt lediglich das Gebiet und später erst die genaue Bebauung zur Sprache käme, zu klein dürfe die Ausweisung jedoch nicht sein, weil sie sonst von Seiten der Regierung nicht akzeptiert werden würde. Kuster bestätigte, dass die Gemeinde bei der späteren Bebauung ein Mitspracherecht, wie bei anderen Bebauungen auch, hat. Einstimmig wurde neben der Festlegung der Konzentrationszone nordöstlich von Inneringen auch die Gemeindeverbandsversammlung ermächtigt, zur „Sicherung der vorbereitenden Bauleitplanung“ zu handeln.
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