Die Leerohre allein - so richtig und wichtig sie auch sind - bieten leider keine Gewähr dafür, dass es Inneringen zeitnah eine DSL-Anbindung gibt. Als Hemmschuh erweist sich immer wieder, dass die Telekom als Quasi-Monopolist gar nicht damit nachkommt, die landauf landab verlegten Leerrohre bzw. Glasfasertrassen zu "beleuchten", wie die Insider es nennen.
Und so bleibt abzuwarten, ob man auf der Alb nun besser per Funk - Vodafone steht mit LTE in den Startlöchern - oder doch per DSL dem schnellen Internet etwas näher kommt.
Ironie am Rande: Aktuell hat die Telekom schon alle Hände damit zu tun, das gute alte Telefonnetz im Unterdorf wieder in Schuss zu bekommen, nachdem dort schon seit Wochen manche Anschlüsse nicht funktionieren.
Nachstehend für Wunderfitzige der Ausschreibungstext für die laufende Betreiber-Ausschreibung:
Gemeinde Langenenslingen |
|
Öffentliche
Bekanntmachung
über die
Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Netzbetrieb eines
Glasfasernetzes für die Stadt Hettingen und die Gemeinde
Langenenslingen
Die Gemeinde
Langenenslingen und die Stadt Hettingen sehen in der Versorgung der Bürgerinnen
und Bürger, sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten
einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der
Standortsicherung.
Aus diesem Grund haben die
Stadt Hettingen und die Gemeinde Langenenslingen am 27. bzw. 26. Juli 2010
öffentliche Aufträge über die Verlegung von Leerrohren und die Einlegung von
Glasfaserkabeln für die Verbesserung bzw. den Ausbau der Breitbandversorgung
durch Lückenschluss vergeben. Hierdurch soll eine zusammenhängende
Glasfaserinfrastruktur der beiden Kommunen errichtet werden.
Auf der Gemarkung der Stadt
Hettingen werden folgende Leistungen erbracht:
- Verlegung einer Glasfaserleitung mit
teilweiser Leerrohrverlegung von Hettingen über Inneringen bis zum Wohngebiet
Dullenberg auf einer Länge von ca. 8,0 km.
Seitens der Gemeinde
Langenenslingen sind folgende Leistungen beauftragt worden:
- Verlegung einer Glasfaserleitung mit
Leerrohr auf einer Länge von ca. 8,3 km von Inneringen nach
Friedingen,
- Verlegung einer Glasfaserleistung mit
Leerrohr auf einer Länge von ca. 1,1 km von Billafingen nach
Emerfeld.
Die beauftragen Arbeiten
sollen bis Ende des Jahres 2010 abgeschlossen sein.
Durch die verlegte
Glasfaserinfrastruktur werden folgende Teilorte der Auftraggeber für die
Versorgung mit Mehrfachdiensten erschlossen (im Folgenden "Versorgungsgebiet"):
Stadt Hettingen:
Hettingen,
Inneringen, Dullenberg
Gemeinde
Langenenslingen:
Ittenhausen, Dürrenwaldstetten, Friedingen, Billafingen, Emerfeld und
Egelfingen.
Die Gemeinde
Langenenslingen und die Stadt Hettingen fordern daher alle interessierten
Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten
Kriterien ein Angebot abzugeben.
I.
Angaben zur auswählenden
Körperschaft
Name und
Anschrift |
Stadt
Hettingen |
Kontaktstelle, weitere
Auskünfte und Anforderung der Ausschreibungsunterlagen |
Stadt
Hettingen |
Stelle, bei der die
Angebote einzureichen sind |
Bei der Kontaktstelle
(s.o.). |
Kartenmaterial + Ergebnisse
der Marktanalyse |
Können für beide Gemeinden
bei der Kontaktstelle erfragt werden und sind Bestandteile der
Ausschreibungsunterlagen. |
II.
Gegenstand des Auswahlverfahrens
Gegenstand des
Auswahlverfahrens ist die Überlassung des von der Stadt Hettingen und der
Gemeinde Langenenslingen zu errichtenden interkommunalen Glasfasernetzes an den
Bewerber zur Nutzung in Form des Netzbetriebs zur Breitbandversorgung. Zwischen
der Gemeinde Langenenslingen und der Stadt Hettingen als Eigentümern des
interkommunalen Glasfasernetzes und dem Auftragnehmer wird ein
Netzbetriebsvertrag vereinbart. Dieser trifft Regelungen im Verhältnis zwischen
den Auftraggebern und dem Auftragnehmer in seiner Funktion als
Netzbetreiber.
Die Hauptleistungspflicht
des ausgewählten Bewerbers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs, d.h. die
Bereitstellung der technischen Einrichtungen zur Übergabe des Breitbandsignals
an das örtliche Telefon. Der Bewerber schuldet die Gewährleistung des
störungsfreien Betriebs des Glasfasernetzes sowie dessen Unterhaltung und
Wartung.
Der Bewerber hat
sicherzustellen, dass im Rahmen des Netzbetriebs im gesamten Versorgungsgebiet
durch ihn oder durch Dritte Mehrfachdienste (Telefonie, Internet, Fernsehen)
gegenüber Endkunden erbracht werden. Der Bewerber hat darüber hinaus anderen
Unternehmen, die neben ihm Mehrfachdienste ebenfalls gegenüber dem Endkunden
erbringen, im Rahmen des "open access" den Zugang zum Endkunden zu gestatten
(Vorleistung). Dem Bewerber obliegt es, vertragliche Vereinbarungen mit Dritten,
insbesondere mit Drittbetreibern und sonstigen
Telekommunikationsdienstleistungs-unternehmen, abzuschließen.
Für die Auftraggeber ist es
entscheidend, dass ihm keine Kosten im Zusammenhang mit der Überlassung des
Glasfasernetzes an den Bewerber zur Nutzung entstehen.
Der Netzbetriebsvertrag
wird zunächst für acht Jahre geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich
einmalig um weitere zwei Jahre, sofern es nicht 12 Monate vor Ablauf der
Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt
wird.
III.
Verfahrensablauf
Aufgrund des
Leistungsgegenstands erfolgt die Ausschreibung in Form einer
Dienstleistungskonzession. Für das Verfahren finden – entsprechend der
Empfehlung im diesbezüglich maßgeblichen Leitfaden für Kommunen (Stand
05.02.2010) – die Vorschriften der Verdingungsordnung für Leistungen – Teil A
(VOL/A) für die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen entsprechend
Anwendung, soweit diese für die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession
anwendbar und sinnvoll sind.
Eine Aufteilung der
Leistung in Lose findet nicht statt.
Nebenangebote sind nicht
zugelassen.
Eine Bewerbung mehrer
Unternehmen um die Vergabe der Dienstleistungskonzession in der Form der
Bietergemeinschaft ist ausdrücklich zugelassen.
Der Einsatz von
Nachunternehmern ist zugelassen.
Angebote sind bis zum 01.12.2010, 12:00 Uhr entsprechend den
Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen bei der Kontaktstelle
einzureichen.
Mit Ablauf der
Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Der Bewerber ist bis zum 14.02.2011 an sein Angebot gebunden.
Das Angebot kann während der Zuschlags- bzw. Bindefrist nicht zurückgezogen
werden.
Die Zuschlagserteilung
durch den Auftraggeber soll bis Ende
Januar 2011 erfolgen.
IV.
Eignungskriterien
Im Falle einer Bewerbung
als Bietergemeinschaft ist die Eignung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
gesondert schriftlich nachzuweisen. Dies gilt nicht für die geforderten
Referenzen. Diese sind bei der Bietergemeinschaft nicht von jedem Unternehmen
vorzulegen. Die Bietergemeinschaft insgesamt muss über die geforderten
Referenzen verfügen.
Sofern der Bewerber bzw.
die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer einzusetzen, ist der
Auftraggeber nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Angebote berechtigt,
vom Bewerber zu verlangen, dass dieser die Eignung der von ihm vorgesehenen
Nachunternehmer durch die Vorlage von Eignungsnachweisen entsprechend der
nachfolgenden Vorgaben nachweist, soweit diese Vorgaben auf den
Nachunternehmereinsatz anwendbar und sinnvoll sind.
1.
Vorzulegende Eignungsnachweise hinsichtlich der persönlichen Lage des
Bewerbers
(1) Vorlage einer aktuellen
Unternehmensdarstellung bzw. eines aktuellen Unternehmensprofils. Diese
Unterlagen dürfen nicht älter als ein halbes Jahr sein.
(2) Nachweis über die Eintragung im
Berufsregister oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er
ansässig ist, vorzulegen. Das Ausstellungsdatum des Registerauszugs darf nicht
vor dem 1. Juli 2010 liegen.
(3) Eigenerklärung im Hinblick auf das
Nichtvorliegen der in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Ausschlussgründe.
2
Vorzulegende Eignungsnachweise hinsichtlich der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit
(1) Der Bewerber hat eine aktuelle Auskunft
eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts über die wirtschaftliche
Situation und das Zahlungsverhalten seines Unternehmens vorzulegen. Die Auskunft
darf nicht älter als drei Monate sein.
(2) Der Bewerber hat einen Nachweis über das
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 2.500.000,-- für
Personen- und in Höhe von EUR 2.500.000,-- für Sach- und sonstige Schäden oder
eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen, im Auftragsfall eine
Vereinbarung über die die geforderten Versicherungsleistungen
abzuschließen.
(3) Der Bewerber hat Bilanzen oder
Bilanzauszüge seines Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
2007, 2008 und 2009 vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben
ist.
(4) Der Bewerber hat seinen Gesamtumsatz in den
letzten drei Geschäftsjahren 2007, 2008, 2009 abzugeben.
(5) Der Bewerber hat seinen Umsatz mit dem
"Netzbetrieb" (Breitbandversorgung) in den letzten drei Geschäftsjahren 2007,
2008, 2009 abzugeben.
3
Eignungsnachweise hinsichtlich der technischen
Leistungsfähigkeit
(1) Der Bewerber hat die Anzahl der in den
letzten drei Geschäftsjahren 2007, 2008 und 2009 jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, anzugeben, und zwar
sowohl für das Gesamt-Unternehmen als auch für den Bereich "Netzbetrieb"
(Breitbandversorgung).
(2) Der Bewerber hat mindestens zwei und
höchstens fünf realisierte Referenzprojekten im Bereich "Netzbetrieb
Breitbandversorgung" nachzuweisen, bei denen Dienstleistungen erbracht werden
oder erbracht worden sind, die hinsichtlich ihrer tätigkeitsspezifischen
Anforderungen mit dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind.
Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bewerber für die
Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen im Hinblick auf Gegenstand,
Umfang, Ausführungszeiten, und Auftragsvolumen geeignet ist. Für die Prüfung der
Referenzen sind folgende Nachweise und Angaben zwingend erforderlich: (i) Auftraggeber [Anschrift, Benennung eines
konkreten Ansprechpartners, Telefonnummer], (ii) Angaben zur Beschreibung der
erbrachten Dienstleistung und zum Projekt [max. 2 DIN A4-Textseiten]. Über die
maximale Anzahl von fünf Referenzen hinausgehend übersandte Referenzen sind
nicht erwünscht und werden nicht geprüft.
(3) Der Bewerber muss das für die Leitung und
Aufsicht des Netzbetriebs der Breitbandversorgung vorgesehene Personal
einschließlich dessen Qualifikation angeben.
V.
Zuschlagskriterien
1. Höhe der jährlichen Pachtzahlung
(60 %).
2. Angebotene technische Spezifikation der
Echtzeit (15 %).
3. Voraussichtlicher Endabnehmerpreis
(15 %).
4. Technische Qualität des Ausbaus des
aktiven Netzbetriebs (10 %).
VI.
Zusätzliche Informationen
Die Europäische Kommission
betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des
Art. 107 AEUV. Dabei gilt auch die kostengünstige Überlassung eines kommunalen
Glasfasernetzes als Beihilfe im Sinne des Gemeinschaftsrechts. Die
Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in
Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen
Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens "Staatliche Beihilfe
N 570/2007" grundsätzlich gebilligt worden.
Die Auswahl der Angebote
hat nach Maßgabe der Europäischen Kommission dem nationalen und Europäischen
Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen
Kommission bestehen, oder die Besonderheit der Beihilfengewährung eine
Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren
nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der
Beihilfengewährung.
Mit der Veröffentlichung
des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung
verbunden.
Die Beihilfe ist gemäß
geltendem Steuerrecht umsatzsteuerfrei.
Langenenslingen,
28.09.2010 |
Hettingen,
28.09.2010 |
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