An die Grundstückseigentümer der bejagbaren Grundflächen in Hettingen und Inneringen
Sehr geehrte Jagdgenossinnen und Jagdgenossen,
am Montag, den 7. Dezember 2009, um 19.00 Uhr findet in der
Laucherttalhalle in Hettingen eine nichtöffentliche Sitzung der
Jagdgenossenschaft Hettingen statt, zu der ich Sie als Vorsitzender des
Gemeindevorstandes herzlich einlade. Teilnahmeberechtigt sind alle Jagdgenossen
sowie deren Bevollmächtigte. Jagdgenosse ist, wer Eigentümer bejagbarer Flächen
im Bereich des gemeinschaftlichen Jagdbezirks der Jagdgenossenschaft Hettingen
ist.
Zur Ausweisung Ihrer Person ist die Vorlage des
Personalausweises oder des Reisepasses erforderlich.
Die Vertretung eines Grundstückseigentümers ist nur für
dessen Gesamtfläche und in schriftlicher Form anhand des nachfolgend
abgedruckten Vordruckes möglich. Bitte beachten Sie, dass auch vom Ehepartner
eine Vollmacht zu unterzeichnen ist, falls er sich vom anderen Ehepartner
vertreten lässt, und sich der Grundbesitz in dessen Alleineigentum befindet.
Da die Registrierung der anwesenden Jagdgenossen viel Zeit
in Anspruch nimmt, ist zu dieser Versammlung bereits um 18.30 Uhr Einlass.
Ebenso weisen wir darauf hin, dass nach Beginn der Versammlung kein Zutritt
mehr gewährt werden kann.
Tagesordnung:
Mit freundlichen
Grüßen
Uwe Bühler, Bürgermeister als Vorsitzender des Gemeindevorstandes
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