Die Jagd in der Stadt Hettingen wird am 1. April 2010 neu verpachtet. Die Gemeinde hat das neue Jagdkataster und eine neue Satzung erstellt. Am Montag, 7. Dezember findet die Jagdgenossenschaftsversammlung in der Laucherttalhalle statt. Jagdgenosse ist jeder, der Eigentümer einer bejagbaren Fläche ist.
Quelle: Schwäbische Zeitung
"Bisher haben wir die Jagd, wenn auch gesetzlich konform, jedoch ohne Satzung verwaltet. Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes sind auch die durch den Gemeinderat verwalteten Jagdgenossenschaften verpflichtet, Satzungen zu erlassen", erklärte Bürgermeister Uwe Bühler. Im Hinblick auf die bevorstehende Neuverpachtung der Jagd zum 1. April 2010 hatte der Gemeinderat die Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu erfüllen.
Seit 1992 hat der Gemeinderat die Verwaltung und die Verpachtung der Jagd in vollem Umfang per Beschluss von der Jagdgenossenversammlung übertragen bekommen. So beschloss der Gemeinderat in seiner Funktion als Jagdvorstand, dem Satzungsentwurf für die Jagdgenossenschaft Hettingen zuzustimmen. Er gab seine Einverständnis dazu, dass die kommende Jagdgenossenschaftsversammlung ihm wieder die Verwaltung der Jagdgenossenschaft überträgt und Bürgermeister Bühler wieder zum Vorsitzenden des Jagdvorstandes bestellt. Gemeinderat Wilfried Liener wies darauf hin, dass es bei der vergangenen Jagdgenossenschaftsversammlung der Gemeinderat nur mit knapper Mehrheit als Verwalter der Jagdgenossenschaft eingesetzt wurde. Es sei wichtig, den Jagdgenossen in der Versammlung deutlich zu machen, wie viel Aufwand die Verwaltung der Jagdgenossenschaft mit sich bringt, dass sie von einem Vorstand ohne Verwaltungsapparat kaum zu leisten sei.
Der Rat beauftragte Bürgermeister Bühler, die Jagdgenossenschaftsversammlung am Montag, 7. Dezember, um 19 Uhr, in die Laucherttalhalle einzuberufen und zu leiten. Im Rahmen dieser Versammlung wird Bürgermeister Bühler vom Gemeinderat bevollmächtigt sein, dem Satzungsentwurf im Namen der Gemeinde als Grundstückseigentümerin zuzustimmen.
Im Vorfeld der Versammlung hat das Landratsamt das Jagdkataster erstellt. Komplex ist dabei die daraus folgende Ermittlung der Stimmanteile jedes einzelnen Jagdgenossen für die Jagdversammlung. Im Amtsblatt wird offiziell zur Jagdgenossenschaftsversammlung eingeladen.
Gemeinderat Josef Lehleuter wollte wissen, wer genau Jagdgenosse ist. "Jeder der Eigentümer einer bejagbaren Fläche ist, ist Genosse und zur Versammlung eingeladen", erklärte Bürgermeister Bühler. Lehleuter bat darum, dass in der Einladung im Amtsblatt dies ausdrücklich vermerkt wird, weil Jagdgenosse nicht mit Jäger gleich zu setzen ist.
Bei der Versammlung in der Laucherthalle werde jeder Jagdgenosse seine Stimmkarte bekommen. Wenn die Sitzung beginnt, wird die Halle aber abgeschlossen, weil die Sitzung nicht öffentlich ist. Die neue Satzung wird an diesem Abend Punkt für Punkt durchgegangen und verabschiedet. Bei Entscheidungen wird zwei Mal abgestimmt: einmal pro Kopf und einmal nach Stimmenanteil. "Dies ist so eingerichtet worden, damit Kommunen, die in der Regel die meisten Flächen haben, nicht überproportional Macht ausüben können", erklärte Bürgermeister Bühler.
Gut 4.600 Markungsfläche hat die Stadt Hettingen.
Zum Thema: Was sind bejagbare Flächen?
Bejagbar sind grundsätzlich alle Flächen außerhalb des "befriedeten
Bezirks". Und was ist nun wieder der befriedete Bezirk? Auf gut
Schwäbisch: S'Oat.
Jagdgenosse ist also jeder, der außerhalb der Ortslage eine Wiesle, Äckerle
oder Wäldle hat
www.inneringen.de |