Narrngericht
Fünf Hexen und ein Bürgermeister mussten sich in diesem Jahr vor dem Inneringer „Hohlen Kohlrabengericht“ verantworten.
IWer nichts getan hat, der kann auch nicht schuldig sein – bei der diesjährigen Sitzung des „Hohlen Inneringer Kohlrabengerichts“ stimmten die Gerichtsherren letztlich einem Vergleich zu, der die Unschuld des Pfronstetter Bürgermeisters Reinhold Teufel feststellte.
Das Hohle Kohlrabengericht zieht am Versammlungsort ein.
Zu Beginn des Verfahrens wurde zunächst die letztjährige Angeklagte Andrea Datz in einem Schnellverfahren abgeurteilt und verhächselt – sie wurde im letzten Jahr noch vor der Urteilsvollstreckung von einer Horde Hexen befreit.
Zusammen mit ihren Befreierinnen musste sie nun den schweren Gang durch den Kohlrabenhächsler antreten.
Doch das hohle Gericht erlebte erneut eine Niederlage: Für jede verhächselte Hexe schwirrten plötzlich zwei neue Hexen umher, um größeres Unheil zu vermeiden, wurde die Vollstreckung ausgesetzt.
Im Hauptverfahren musste sich Reinhold Teufel vor dem Narrengericht verantworten. Der war im vergangenen Jahr zum Pfronstetter Schultes gewählt worden und hat seit seinem Amtsantritt sein Engagement in den örtlichen Vereinen deutlich zurückgeschraubt. Grund genug für das Hohle Gericht, ihm hierfür den Prozess zu machen. Staatsanwalt Bernd Metzger zeigte auf, dass der Beschuldigte in der Vergangenheit sich vor allem im Gründen von Fördervereinen erging und nun Knall auf Fall nichts mehr tun wolle. Verteider Georg Brandstetter konnte aber deutlich machen, dass sein „Mangdant“ dies auch heute noch tun würde, wenn ihn seine Frau nicht immer zur Kinderbetreuung verpflichten würde.
Zahlreiche weitere, dem Grunde nach ebeso haltlose Beschuldigungen boten ebenfalls keine Grundlage für eine Verurteilung: Dem Angeklagten konnte ebenso wenig angelastet werden, dass sich bei der örtlichen Feuerwehr außer dem Mannschaftstransportwagen nichts mehr bewege wie der Umstand, dass der neu gewählte Bürgermeister Bühler noch immer nicht wie vor der Wahl versprochen in der Hermann-Flöß-Hütte zwischen Hettingen und Inneringen eingezogen sei. Auch konnte eine vorgeworfene Sabotage am Hettinger Stromnetz nicht bewiesen werden. Ein Stromausfall Anfang des Jahres konnte letztlich darauf zurückgeführt werden, dass im Rathaus eine neue Kaffeemaschine eingesteckt wurde, so dass ein Fremdverschulden ausgeschlossen werden konnte.
Wie so oft endete auch diese Verhandlung mit einem Vergleich: Reinhold Teufel bekommt einen Freispruch erster Klasse, wenn er im kommenden Jahr das Hohle Kohlrabengericht am Fasnetsmontag zum Essen einlädt. In dem Moment, in dem die Gerichtsherren das Teufel’sche Haus betreten, wird der Vergleich wirksam. Mit diesem weisen Urteilsspruch endete die gut besuchte Verhandlung vor dem Inneringer Narrenheim.