Es kam wie es kommen musste: Alle Angeklagten wurden vom Kohlrabenverhäxler Timo zur Verhäxlung verurteilt. Nachfolgend werden die Verfahren noch einmal schriftlich dargestellt:
Angeklagte:
Schultesnarr Stefan Bubeck und
Narrenschultes Wolfgang Reiser
Gerichtsdiener:
Erhebet
Euch! Es tagt das ehrwürdige hohle Kohlrabagricht z Enerenga unter Vorsitz des
gnadenlosen, unbarmherzigen, Kohlrabaverhäxlers Timo Metzger mit seinem
tadellosen, gutaussehenden, diensteifrigen, intelligenten Kohlrabadiener, dem
Schwarm aller Frauen und Helden aller Schwiegermütter – mir!
Zu
meiner Rechten:
Der
unerschrockene, ewig erfolglose Verteidiger Faxe, der noch ieberhaupt gar keinen
einzigen Fall gewonnen hat, der aber die Staatsanwälte dermaßen drangsaliert,
daß man aheba äll Johr einen Nuien suchen muaß!
Zu
meiner Linken:
Der
nuie, jonge, karrieregeile weibliche Staatsanwalt Jasmin, der sich hoffentlich
it so schnell zermürben läßt, wie seine beiden Vorgänger. Diese haben sich
zuletzt ja nur noch zu zweit getraut, vor Gericht zu erscheinen. Dr oine isch
bis ge Australien davogspronga ond dr andre baut sich z Ulm grad a Flugzeig,
damit r ge Südafrika flichta ka.
Dieser
weibliche Staatsanwalt macht vor gar nix halt, auch it vor der Staatsmacht ond
ihren obersten Vertretern.
Darum
klagt er an: en Narrenschultes Wolfgang und den Schultesnarren Stefan.
Diesen
beiden mei oder weniger wohlfrisierten Regierungsoberhäuptern wird vorgeworfen,
Enerenga zerfallen zu lassen ond seine Häuser, Straßen ond Plätze zu
verschempfieren.
In der
zweiten Verhandlung des Tages wird kein Geringerer angeklagt als der
Theaterregisseur und Schweinereienmaler Jean Guscht Jürgen Saulude Metzger.
Mit
ihm wird sein weiblicher Gehilfe, der charmant-rabiate Zwoitsticklasregisseur
angeklagt, der sein wahres Gesincht hinter einen hübschen Maske zu verstecken
weiß – der Silv Metzger.
Wir grüßen
das hohle Gericht und seinen hochgeistigen Beistand mit einem dreifach kräftigen
Kohlraba
Richter:
Die
Sitzung ist hiermit eröffnet. Kohlrabadiener führen sie den angeklagten
Schultesnarren und den angeklagten Narrenschultes vor ond stellen Sie die
Personalien fest.
(Gerichtsdiener holt sie und stellt die Personalien fest)
Richter:
Herr
Staatsanwalt, vorlesen Sie bitte die Anklageschrift.
Staatsanwalt:
Hohles
Gericht!
Als
Vertreter des Enerenger Kohlrabavolkes klage ich die hierseienden Meister em
Oschuldig gucken an, Enerenga gemeinsam verkommen zu lassen ond
herunterzuwirtschaften.
Richter:
Aha,
Herr Verteidiger, was haben Sie zu sagen?
Verteidiger:
Oh je,
it vill. Dohoim praktisch gar nix.
Richter:
Des
ischt mir scho klar. Ich moine jetzt zu den Vorwürfen des Verkommenlassens und
Herunterwirschaftens.
Verteidiger:
Ach
so.
Euer
Ehren, dazu muß ich gar it viel sagen. Jeder em Oat weiß doch, daß der
Schultes gar it wirschaften kann, also kann er auch nix herunterwirtschaften.
Dafür sorgt schon unser knickriger Gmoidsrot, der zuerst umknickt, dann abnickt
und zom Schluß einickt, wia wenn nix gsei wär
Dr
oizige mo z Enerenga wirtschafta ka, isch dr Benno mit seim Narravrei. Ond dem
liegt s Wietschafta halt au em Bluat, bsonders ab de zehne obends.
Staatsanwalt:
Hohler
Richter, der Herr Verteidiger schweift hier doch völlig vom Thema ab.
Tatsache
ist doch, daß der Schultesnarr Stefan und der Narrenschultes Wolfgang nix
unversucht lassen, um Enerenga schlecht darzustellen.
Warum
sonst hätten sie die Hauptstraße in Enerenga genau zum Ringtreffen in einen
dermaßen schlechten Zustand versetzen lassen?
Verteidiger:
Einspruch
Euer Ehren.
Der
Schultesnarr Stefan persönlich hat dafür gesorgt, daß eine bedarfsgerechte
Umleitung über die Jahnstraße erfolgt.
Dabei
hat er sich auf die Aussagen der Anwohner verlassen, die schon seit Jahren einen
heiligen Eid schwören, daß diese Straße it neu gemacht werden muß. Schließlich
sei schon Julius Cäsar über diese Straße gewandelt und daher sei sie für die
heutige Anwohnerschaft allemal gut genug.
Woher
konnte mein armer Mandant wissen, daß die Anwohnerschaft schon seit Jahren mit
Bergsteigerwerkzeug ausgerüstet ist ond daß man in den letzten zehn Jahren so
viel Teer in die Löcher geschüttet hat, daß man damit endlich die schon so
lange überfällige sechsspurige Umfahrung um Enerenga bauen können hätte?
Richter:
Herr
weiblicher Staatsanwalt, was sagen Sie denn dazu?
Staatsanwalt:
Der
linke Verteidiger dort drüben redet doch wie immer dummes Zeug.
Tatsache
ist doch, daß Enerenga durch die verkehrstechnischen Maßnahmen im vergangenen
Jahr in ein übles Licht gerückt werden sollte.
Tausende
Touristen müssen sich in Zukunft durch die enge Oatsdurchfahrt quälen. Was
allerdings passiert, wenn der Knausen Johannes mit seinem Riesentraktor em Oat
dem Deifel Georg mit seinem noch Riesigerentraktor begegnet, mag man sich gar it
ausdenken.
Diese
Schande fir Enerenga, wenn es im Radio heißt „80 Kilometer Stau en Enerenga,
wegen Baurenkrieg“.
Verteidiger:
Einspruch
Eure Hohlheit.
Das
ist nur ein weiterer Schritt in Richtung Massentourismus in Enerenga.
Die
beiden Schultes sind sich nämlich einig darüber, daß Massenstaus die Menschen
anziehen wie Freibier. Man sieht das ja jeden Sommer von Salzburg bis Stuttgart.
Wenn
dann noch publik wird, daß es in Enerenga einen Bergwanderlehrpfad bei der
ehemaligen Jahnstraße gibt, dann kommat dia Leit.
Ond
dann no des guate Bier ond dia sche Aussicht ond dia guat Luft…
Richter:
Do
isch was wors dra.
Staatsanwalt:
Ich muß
mich doch sehr wundern.
Seit
Jahren versucht die Schultessenriege doch, die gute Luft in Enerenga zu
verpesten.
Da
werden vom Schultesnarren Sauställe im Onderdorf subventioniert, daß man beim
Becka-Robe schon zu jedem siaßen Stickle ein Duftbeimle gratis dazubekommt.
Da
werden der arme Knausen Roland und der arme Deifel Ottmar vom Narrenschultes
gezwungen randvolle Klowägala em Narradorf abzufackeln, daß es zum Himmel
stinkt.
Außerdem,
wird die Straße ins finstere Tal jetzt alljährlich mit so viel Gilla
ieberschwemmt, daß es bei der Zufahrt nach Enerenga genau so riechen soll, wia
en dem donkla Loch sialber.
Ond
weil das immer noch it reicht, wird auch noch die heimische Großgastronomie
sabotiert, indem am Schnelle sein Gillaloch angebaggert wird. Jetzt kann man it
ein Mal mei vor dem Adler frische Luft schnappen.
Wäre
it der stets um das Gemeinwohl besorgte Adlermampfer eingeschritten, wäre dort
ein türkischer Imbißladen mit einer fleischähnlichen Motzaden gebaut worden,
um eine dauerhafte Quelle üblen Wohlgeruchs zu schaffen. Dadurch wäre der Oat
von innen heraus versoichalat worden. Also das geht doch it!!!
Richter:
(zum Gerichtsdiener)
Also
mir duat dia frisch Luft sowieso it so guat, wenn i us am Adler komm.
Gerichtsdiener:
Jo,
also i wär do emmer so miad, daß i uff semtliche Disch eischlof, wo i fend,
bald so wia dr Mang am Schmotziga Doschdeg.
Wo war
iebrigens sialler saubre Herr Verteidiger die letschte Johr am Schmotziga?
Richter:
Jo, wo
warer denn?
Gerichtsdiener:
I moin,
der sei uff seine schicke Brettla z Eschdereich da Arlbiarg nagrutschat ond häb
sich an de Schaibars amisiert, anstatt eis beim Weisaufa en dr Bank zom jalfa.
Der
Deifel Ottmar hot den Knausa Roland aufopferungsvoll hoimgetragen, uff s Sofa
gelait, mit Handtüchern zuagedeckt, einen Kübel danebengestellt, ond mußte
ihn so seinem Schicksal ieberlassen.
Ond
diam arma Kille wars am Fasnatsfreideg dermaßa schläacht, bloß well der Herr
Verteidiger ällas verkomma lot.
Der
steckt doch mit den Angeklagten unter einer Decke!
Richter:
Was
haben Sie zu Ihrer Verteidigung vorzubringen, Herr Verteidiger?
Verteidiger:
Eure
Hohlheit, ich war auf Geheiß meiner beiden Mandanten in Österreich, um nach
Straßenlampen für die verengte Oatsdurchfahrt zu suchen.
Außerdem
bereitete ich meinen Volkshochschulkurs „Wedeln am Hang oder Mit Schuß ins
finstere Tal“ vor.
Richter:
So,
so.
Staatsanwalt:
Ha, da
haben wir es ja!
Diese
Volkshochschule im finsteren Tal, fernab von jeglichem Enerenger Kohlrabavolk,
ist doch wieder nur ein Vorwand, um Schindluder zu treiben und Enerenga lächerlich
zu machen!
Verteidiger:
Einspruch
Eure Trunkenheit!
Die
beiden Angeklagten lassen nix unversucht, die Gmoid kulturell voranzubringen.
Mit höchstem
persönlichen Einsatz und Unterstützung der Volkshochschule werden sie am
ersten August auf der teuren Ruine im finsteren Tal ein Theaterstück zur Aufführung
bringen.
Das Stück
wird kurz nach Sonnenuntergang um 14 Uhr bei nächtlicher Kulisse beginnen.
Richter:
Hört,
hört. Wie heißt denn das Theaterstück?
Verteidiger:
„Der
Schöne und das Biest!“
Nach
der Aufführung wird das Biest im Narrenmuseum des Schreckens als Narrenschultes
ausgestellt.
Richter:
Das
nenne ich Einsatz!
Jetzt,
Herr weiblicher Staatsanwalt, da fällt Ihnen wohl nix mei ein.
Staatsanwalt:
Hohles
Gericht, die Angeklagten sind Schurken sonders gleichen.
Gemeinsam
schikanieren sie die Enerenger Feierwehr und geben sie der Lächerlichkeit
preis.
Zuerst
läßt der Narrenschultes riesige Felsbrocken beim Narrenheim postieren, damit
die Enerenger Feierwehr mit ihrem riesigen Mannschaftszieharmonikabusle fast it
mei aus der Garage kommt.
Und
dann petzt der Schultesnarr bei der Hauptversammlung des Narrenvereins, daß die
Feierwehr it richtig Mannschaftszieharmonikabusle fahren kann, um sie lächerlich
zu machen.
Nur
dem anwesenden Feierwehrmannschaftszieharmonikabuslesfahrer JoDa ist es zu
verdanken, daß schlimmeres verhindert wurde.
Geistesgegenwärtig
sprang er bei der Versammlung auf und rief: „Kein Felsen den die
Schultesenriege uns Feierwehrmannschaftszieharmonikabuslesfahrer in den Weg
legt, wird uns jemals bei der Erfüllung unsere geistigen Mission aufhalten!
Prost!“
Richter:
Das
nenne ich Mut!
Gerichtsdiener:
Oh
Feierwehr.
Verteidiger:
Euer
Hohlköpfigkeit, das war doch alles nur ein Mistverständnis.
Mein
Mandant, der Schultesnarr Stefan, hat das doch alles falsch verstanden und
wollte in seiner jugendlichen Naivität nur helfen, wo keinem mei zu helfen ist.
Es
ging doch it darum, daß die Feierwehr mit dem Busle it mei aus der Garage
herauskommt.
Es
ging darum, daß die Feierwehr bei der Rückkehr vom Volksfest it mei in die
Garage hineinkommt. Vor allem it, wenn gleichzeitig der Benno vom Narrenheim
heimfahren will.
Richter:
Das
reicht mir jetzt.
Für
mich ist die Sache völlig klar.
Der
angeklagte Schultesnarr Stefan ist die Unschuld in Person, während der
Narrenschultes Wolfgang ein hinterlistiger Scheinheiliger ist, der die
jugendlich daherkommende Naivität seines Mitangeklagten schamlos ausnutzt, nur
damit er am Bürgerball jedes Jahr einen Haufen zum verzehlen hat.
Ich
komme jetzt zur Verurteilungsverkündung.
Gerichtsdiener:
Erhebet
Euch!
Richter:
Wegen
Ausnutzens eines unerfahrenen, unschuldig dreinblickenden Beinahejünglings
verurteile ich den Angeklagten Narrenschultes Wolfgang, verhexlat zu werden.
Der
Schultesnarr Stefan, mag unschuldig sein, wie er will – weil er Enerenge it
wieder vom finsteren Tal auf die herrliche Alb verfrachten will und die Wendrädla
immer noch bauen will, wird er ebenfalls verhexlat.
Gerichtsdiener,
stopfe Er die Schultesse bis zur Urteilsvollstreckung in den Zwinger.
Gerichtsdiener:
Jawohl, Herr Gericht! (bringt Angeklagte in den Zwinger)
Angeklagte:
Jean Gust Lude und
Silv Metzger
Gerichtsdiener
Erhebet
Euch! Es folgt der Prozeß „das närrische Enerenger Kohlrabenvolk gegen den
Vertreter des Enerenger Rotlichtmilieus Jean, genannt Guscht und seinen
weiblichen Gehilfen Silv. Erhebet Euch für das Hohle Gericht.
Richter:
(klopft)
Setzen! Kohlrabadiener, führen Sie die Angeklagten vor. Herr weiblicher Staatsanwalt, fangen Sie an!
Staatsanwalt:
Hohles
Gericht!
Närrisches
Volk von Enerenga!
Als
Vertreter der weiblichen Mannen von Enerenga klage ich den hier anwesenden
Guscht an, durch seine ständigen Anzüglichkeiten die Moral in Enerenga
systematisch zu untergraben.
Richter:
So,
so. Und wie macht er das?
Staatsanwalt:
Der
Angeklagte hat eine verluadrate Bande von ruchlosen Gesellen um sich geschart,
die im ganzen Oat berüchtigt ist und nur noch die „Theatergruppe“ genannt
wird.
Diese
Truppe übler Gesellen führt öffentlich unmoralische Theaterstücke auf. Diese
Aufführungen werden mit Plakaten beworben, auf denen steht: „Theater ist
geil“.
Richter:
So
lange da it steht „Theater macht geil“, halte ich das it für so schlimm,
Herr weiblicher Staatsanwalt.
Staatsanwalt:
Viel
schlimmer als die Werbeplakate sind ja auch die Aufführungen dieser Truppe.
Da
werden harmlose Theaterstücke à la Rosamunde Pilcher in Knutschorgien
umgeschrieben, die eher an Dolly Buster erinnern.
Verteidiger:
Einspruch!
Eure
Hohlheit, diese Aufführungen sind doch gar it für das Enerenger Kohlrabavolk
gedacht.
Jeder
weiß doch, daß die Enerenger gar it en das hiesige Theater gehen. Die gehen
doch lieber in das finstere Tal, als die Heimat zu unterstützen.
Richter:
Ja
stimmt denn das?
Staatsanwalt:
Die
Enerenger gehen nur it mei in das hiesige Theater, weil sie diesen ruchlosen
Verein it mei unterstützen wollen.
Schließlich
soll es schon zu ernsthaften Ehekrisen gekommen sein, weil die Theaterspieler so
wie Gott und Urhell sie geschaffen haben im Internet gezeigt wurden.
Manch
ein Weib konnte sich it mei von den Bildern losreißen und flehte daher den Mang
an, diese Adonisbilder schnellstens zu entfernen, damit sie it Internetsüchtig
werde.
Verteidiger:
Einspruch
Euer Ehren!
Diese
Bilder waren ein Hilferuf der Enerenger Theaterspieler und wurden von der
Welt-Hunger-Hilfe unterstützt.
Jeder
sollte sehen, wie ausgehungert diese armen Gestalten mittlerweile sind.
Richter:
Ja
warum essen die dann it einfach mei?
Verteidiger:
Weil
sie nix gescheites mei bekommen, jawohl!
Mit Küchenabfällen
und kleinen Portionen werden diese aufopferungsvoll für das Enerenger Kulturgut
kämpfenden Helden abgespeist.
In der
Küche der Turnhalle hängen jetzt überall Arbeitsanweisungen für das Küchenpersonal,
direkt bei den Mustertellern für den Wuschtsalot. Die heitige Weiber wissat jo
scheints nemme, wia so jabbas aussieht.
Unter
Punkt sieben von dene Aweisonga prankt dort in fetten Lettern geschrieben:
„Käsebrote
für Theaterspieler aus den Anschnitten richten und mit weniger Käse drauf.
Darauf
achten, daß sie nicht dauernd die „guten“ Brote holen!“
Weil
spiela duad do jo scheints koiner mei.
Richter:
Stimmt
das, Herr weiblicher Staatsanwalt?
Staatsanwalt:
Ja, da
hat der da ausnahmsweise Mal recht.
Allerdings
ist dieses Vorgehen durchaus verständlich, wenn man ieberlegt, wie viel Giald
die Theaterspieler verprassen.
Da
wird nach den Aufführungen so lange geduscht, daß mit dem Kalk, der dabei in
die Abflußrohre geschwemmt wird, das ganze Jahr der Sportplatz gestreut werden
könnte, wenn ihn der Sigi endlich mal herausholen täte.
Um dem
ganzen die Krone aufzusetzen hat der Herr Verteidiger höchst persönlich mit
seinem Zimmermannsgesellen Adrian M. versucht, die Dusche in eine finnische Bäderlandschaft
zu verwandeln.
Dazu
haben sie ein Brett vor die Dusche geschraubt und wollten die Dusche mit Wasser
vollaufen lassen. Erst als ihnen das zu lange dauerte, ließen sie ab von ihrem
Vorhaben und ließen sich wie jedes Jahr selber vollaufen.
Interessanterweise
soll es sich bei diesem Adrian M. um einen näheren Verwandten des Angeklagten
Guscht handeln. Allerdings konnte die Staatsanwaltschaft das bis heute noch
nicht beweisen.
Verteidiger:
Einspruch
Eure Verschlafenheit!
Diese
Aktion in der Dusche mit dem Decknamen „Duscheaktion“ war ein verzweifelter
Versuch unsererseits, die Theaterspieler endlich von den Vorwürfen des
Herumsaufens und Schendluadertreibens reinzuwaschen.
Richter:
Ja ist
das denn it so?
Verteidiger:
Wenn
es beim Theater so schlimm zuginge, täten dann so bodenständige Enerenger
Kohlrababürger wie der Riachaschdoiner Andi ihre Kinder beim Theater mitspielen
lassen?
Richter:
Do
ischt was wors dra.
Staatsanwalt:
Papperlapapp!
Der
Rechtsteiner Andi hat sich verzweifelt gewehrt, als der Guscht seine Katja
gefragt hat, ob sie bei dem ruchlosen Spiel mitmachen wolle.
Dem
Guscht angerufen hat er sogar und gefleht, er möge seine Tochter verschonen.
Da
schickte der Guscht seinen Gehilfen Silv zu den Rechtsteiners ins Haus. Diese
zwang die arme, vergelsterte Katja, beim Theater mitzuspielen.
Wie
das funktioniert, habe ich am eigenen Leib zu spüren bekommen.
Zu
allem Überfluß spielte die Katja dann auch noch so gut, daß sie für alle
Zeiten dem Theater verfallen ist!
Richter:
Schlimm,
schlimm.
Ich
kenne das, wenn man dem Theater verfallen ist. Ich sehe das ja alltäglich bei
meinem verfallenen Kohlrabadiener.
Staatsanwalt:
Wo wir
schon beim Verfallen sind.
Für
den Verfall von Enerenga sind die beiden Angeklagten ebenfalls verantwortlich,
jawohl!
Richter:
Ja wie
denn das?
Verteidiger:
Des dät
mi jetzt au entressiera.
Gerichtsdiener:
Jo, mi
au.
Staatsanwalt
Dem
Mexerwille sein Haus haben sie jahrelang mit Plakaten behängt, um es baufällig
werden zu lassen.
Im
letzten Jahr nun gaben sie dem Haus den Rest, indem sie es mit so vielen
Plakaten zuhängten, bis es dieser tonnenschweren Last nicht mehr standhalten
konnte und von heit uff morgen zusammenkrachte.
Richter:
Schad
drom.
Verteidiger:
Haha,
das ich it lache!
Da
sieht man mal wieder, wieviel Ahnung der weibliche Staatsanwalt vom Bauen hat
– koine nämlich!
Diese
Plakatieraktion war ein Versuch, dieses historische Gebäude zu retten, indem es
durch die Plakate zusammengehalten werden sollte!
Außerdem
war dies eine künstlerische Aktion, um Enerenga in die Kulturschlagzeilen zu
bringen – wie seinerzeit Berlin
mit dem verhüllten Reichstag.
Richter:
(zum Gerichtsdiener)
So ist
das also. Dann stemmt des doch was dr Udo eis verzehlt hot.
Staatsanwalt:
Was
denn, wenn ich fragen darf?
Gerichtsdiener:
Der
Gugge-Udo war auf dem Weg zur Guggamusikprobe derart fasziniert von dieser
Plakataktion, daß er seine Augen it abwenden und auf die Baustelle bewegen
konnte, die einmal die Semmerenger Schtroß war.
Dadurch
hat er it bemerkt, daß er sich auf einen metertiefen Abgrund zu bewegte, den er
schließlich hinabstürzte.
Stundenlang
lag er hilflos in diesem und schrie um Hilfe. Doch die Hilfe kam nicht.
Also kämpfte
er sich schließlich sialber zur Probe. Aus Angst jedoch, daß man ihn auslachen
täte, wenn es ihn jetzt schon auf dem Weg zur Probe heineinhaut, wollte er
keinem etwas verzehlen.
Als er
jedoch nach der Probe wieder auf dem Hoimweg war, iebermannte ihn der Schmerz
ond er konnte vor Tränen in den Eiglein nix mei sehen. Deshalb drehte er um und
lies sich schließlich, widerwillig wie ein echter Mann, ens Krankenhaus
chauffieren, mit seim brochana Hoxa.
Staatsanwalt:
Was für
ein Mann.
Richter:
Da
sind die Plakate des Angeklagten Guscht ja lebensgefährlich!
Verteidiger:
Einspruch,
Eure Hohlheit!
Die
Plakate meines Mandanten sind geradezu lebensförderlich.
Generationen
von Enerenger Kohlrababürgern wurden durch diese Plakate auf dem Kinderball
aufgeklärt, wenn sie genau hingeguckt haben.
Jahre
später wurden sie durch die Plakate auf dem Bürgerball wiederum animiert,
Dinge zu tun, die für weiteren Kohlrabanachwux sorgten.
Weil
die Guggamusik aber aus allen Nähten platzt, beinahe wie der Elferrot, und
keinen Nachwux mei brauchen kann, schritt in diesem Jahr eisern Benno höchstpersönlich
ein und gebot diesem Treiben Einhalt, indem er sich chinesischer Hochtechnologie
bediente.
Richter:
Und
was wird jetzt aus den Plakaten?
Verteidiger:
Zum
Deifel Erwin seiner Zeit wurden diese Plakate mitsamt den Theaterkulissen
verbrannt, nachdem sie ihren Zweck erfüllt hatten.
Leider
darf man heute aber nix mei verbrennen, it einmal mei die Plane vo dr Festhalle
beim Rengtreffa, ga Johannes!
Darum
werden dem Guscht seine Sauereiplakate heute meistbietend im Internet
versteigert unter der Rubrik: „Viagra für Kunstliebhaber“.
Richter:
Da
sind Ihre Mandanten also sehr um das Gemeinwohl bemüht, meinen Sie nicht auch,
Herr weiblicher Staatsanwalt?
Staatsanwalt:
Das
ist alles nur Schau!
Wie
sehr diesen beiden Schurken das Gemeinwohl egal ist, zeigt schon die Tatsache,
daß sie es zuließen, daß seit letztem Jahr die Theaterliesl verschwunden ist.
Die
Theaterliesl, dieser Quell der Glückseligkeit, des gemeinsamen Singens und
Spielens – verschwunden, für immer von uns gegangen.
Gerichtsdiener:
(flennt)
Noi, i
muaß heina!
Richter:
Das
reicht, Gerichtsdiener, Urteilsverkündung!
Gerichtsdiener:
Erhebet
Euch für den weisen Richterspruch unseres hohlköpfigen Kohlrabaverhäxlers
Timo!
Richter:
Weil
er die Leite willkürlich zum Lachen bringt, bis sie weinen müssen und er nur
Schindluader im Kopf hat, wird der Angeklagte Guscht verurteilt, in der
Kohlrabamiehle verhäxlat zum werden.
Sein
Mitangeklagter, der Silv, wird ebenfalls verurteilt, verhäxlat zom wära, weil
er nicht mit seinem Komplizen unter einer Decke stecken will ond sich immer fast
bis zur Hauptprobe Zeit läßt, ein Stickle herauszusuchen.
Kohlrabadiener!
Vollstrecke er das Urteil – die ganz Bagasch verhäxla!
Gerichtsdiener:
Jawohl, Eure Hohlheit! (vollstreckt Urteil)
Angeklagter:
Holger Bohner
Richter:
Zum
Schluss des heutigen Tages kommt in einem Schnellverfahren der Fall des
Jungehemannes und Zunftrats Holger Bohner zur Verhandlung. Gerichtsdiener, führen
Sie den Angeklagten zur Anklagebank und stellen Sie die Personalien fest.
Gerichtsdiener:
(führt
HOBO zur Anklagebank und stellt die Personalien fest)
Richter:
Aufgrund
der Tatsache, dass das Gericht unsere junge, dynamische und karrieregeile
Staatsanwältin für befangen hält, wird die Anklage vertreten durch unseren
bewährten Gerichtsdiener.
Da unsere Gerichtsdiener juristisch gesehen kein Trottel ist, und er sich derzeit auf dem zweiten Bildungsweg zum Winkeladvokaten ausbilden lässt, steht seine juristische Kompetenz außer Frage. Zuletzt hat er ein vierwöchiges Wochenendseminar bei der Akademie Laucherttal mit dem Titel "Der Staatsanwalt und seine Rolle als Bullterrier der Justiz" absolviert. Gerichtsdiener, ich bitte um die Verlesung der Anklageschrift
Gerichtsdiener:
Die
Anklage wirft dem Angeklagten vor, dass er seine Pflichten als Zunftrat in den
letzten Wochen und Monaten in fahrlässiger und sträflicher Weise vernachlässigt
hat.
Der
Angeklagte hat sich seit Monaten auf keiner Vorstandssitzung der Narrenzunft
mehr blicken lassen, obwohl die Sitzungstermine bereits Wochen im voraus bekannt
gegeben werden und neuerdings, nach dem fünften Anlauf, per E-Mail zu den
Sitzungen eingeladen wird. Bei den Umzügen der diesjährigen Fasnetssaison hat
er's sich dünner gemacht als er ohnehin schon ist und beim Ringtreffen hat er
sich erfolgreich jeder Art von Arbeit entzogen.
Richter:
Angeklagter, das sind ja schwere Vergehen, die Ihnen von der Anklage zur Last gelegt werden.
Verteidiger:
Hohles
Gericht, bei den Vorwürfen wird völlig ignoriert, dass mein Mandant in den
letzten Monaten beruflich und privat total eingespannt war. Schließlich musste
er, neben seiner beruflichen Arbeit, ein Haus bauen und eine Hochzeit
vorbereiten. Wie allgemein bekannt sein dürfte, ist mein Mandant am 31.12.2005
den Bund der Ehe eingegangen. Allein diese Tatsache zeigt, dass die Vorbereitung
der Feierlichkeiten derart Umfangreich waren, dass das Fest erst zum
steuerrechtlich letztmöglichen Termin stattfinden konnte. Schließlich dürfen
die Vorbereitungen für ein Fest dieser Größenordnung mit sage und schreibe 13
Personen nicht unterschätzt werden.
Gerichtsdiener:
Bei
allem Respekt, Herr Verteidiger, sei doch angemerkt, dass das Haus des
Angeklagten seit dem letzten Jahr steht und die Hochzeit jetzt auch schon ein
paar Tage her ist. Dennoch wurde der Angeklagte bei keinem der zahlreichen Umzüge
oder Arbeitseinsätze gesichtet.
Verteidiger:
Ja, ja, Herr Staatsanwalt, ääää, Herr Gerichtdiener, hohes Gericht, es muss natürlich bedacht werden, dass das Haus meines Mandanten zwar seit dem letzten Jahr steht, er sich beim Kauf jedoch, trotz eines Rabatts von über 50 %, nur die abgespeckte Version leisten konnte. Der Innenausbau, insbesondere die Verlegung des Fußbodens nimmt meinen Mandanten dermaßen in Anspruch, dass er sich praktisch in jeder freien Minute als Bodenleger betätigt
Gerichtsdiener:
Sollte
dem so sein, so stellt sich jedoch die Frage, weshalb an den Samstagen der
letzten Wochen die Rollläden im ganzen Haus um 10.00 Uhr immer noch unter
waren.
Verteidiger:
Hohles
Gericht, das hat einen ganz einfachen Grund: mein Mandant kann so die geleistete
Eigenleistungen mit Nachtzuschlag abrechnen.
Gerichtsdiener:
Hohles
Gericht, dieser Darstellung kann ich keinen Glauben schenken. Wie ich aus
sicherer Quelle erfahren habe, wurde dem Angeklagte, an den betreffenden
Samstagen im Vorfeld des Ringtreffens, zu einem Zeitpunkt, zudem seine
Zunftratskollegen bereits der Schweiß auf der Stirn stand, von einer hier nicht
näher genannten Person Tüten mit frischen Wecken und Brezeln an die Tür gehängt,
die kurz darauf von der Ehefrau des Angeklagten ins Haus geholt wurden. Diese,
so wurde berichtet, trug zu diesem Zeitpunkt noch, oder besser wieder, einen
Schlafanzug.
Es
scheint so, als hätte der Angeklagte, im Gegensatz zu allen anderen Zunfträten,
in den letzten Wochen seine ehelichen Pflichteneindeutig erste Priorität
eingeräumt.
Im
Übrigen ist anzumerken, dass das Haus des Angeklagten zwar eine beträchtliche
Größe aufweist, ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, kann, dass
es darin 1000 Quadratmeter Fußboden zu verlegen gibt. Nach Schätzung der
Raumausstatterinnung entspricht dies in etwa der Fläche, die von einem ungeübten
Hobbyheimwerker mit zwei linken Händen im angesprochenen Zeitraum vor dem
Ringtreffen verlegt werden kann.
Verteidiger:
Hohles
Gericht, mein Mandant hat sehr wohl tatkräftig am Ringtreffen mitgewirkt,
schließlich hat er am Samstag beim Ringabend als einziger Blaumann, von
Zunftmeister Benno Fritz abgesehen, repräsentative Aufgaben übernommen und ist
sich in seinem schicken Zunftratshäs präsentiert, während seine Kollegen
diese Aufgabe im einfachen Arbeitshäs nicht nachkommen konnten.
Richter:
Angeklagter,
meinen sie nicht auch, dass es Ihnen gut zu Gesicht gestanden hätte, wenn Sie
an diesem besagten Samstag einfach Ihre Arbeitskluft angelassen hätten?
Verteidiger:
Ja
hätte er denn im Schlafanzug ...äää.
Gerichtsdiener:
Hohles
Gericht, man kann ja nicht sagen, dass sich der Angeklagte beim Ringtreffen
komplett abgeseilt hat, schließlich hat er zusammen mit seiner Ehefrau am
Sonntag beim Umzug am Bändelverkauf mitgewirkt. Dummerweise war es an diesem
Tag verdammt kalt und der Angeklagte musste sich, nachdem er die frische Luft
und die Kälte nicht mehr so gewohnt ist, in die Albhalle zum Aufwärmen zurückziehen.
Verteidiger:
Einspruch
Euer Ehren! Es ist als frischgebackener Ehemann und potentieller Vater die
Pflicht meines Mandanten, alles zu tun was, seiner Gesunderhaltung dient.
Richter:
Einspruch
stattgegeben.
Gerichtsdiener:
Lieber
Herr Verteidiger, da frage ich mich aber, was es mit Gesunderhaltung zu tun hat,
wenn der Angeklagte am Fasnetssamstag mit verschiedenen, hier anwesenden
Personen - ich will ja keine Namen nennen-, dermaßen tief ins Glas schaut, dass
er am gestrigen Sonntag um 14.00 Uhr immer noch nicht zur Probe des Zunftratsstücks
kommen konnte.
Hohles
Gericht, die Fülle von Vorwürfen und die erdrückende Beweislast lassen, nach
meinem Gerechtigkeitsempfinden, ein anderes Urteil als "schuldig im Sinne
der Anklage" nicht zu.
Ich
beantrage daher das unverzügliche Verhexeln des Angeklagten.
Verteidiger:
Euer
Ehren, ich denke die Anklage greift mit dieser Forderung den Plädoyers vor.
Richter:
Mein
lieber Herr Verteidiger, die Plädoyers können wir uns sparen. Ich stimme der
Anklage uneingeschränkt zu.
Kommen
wir daher zum Urteil. Ich bitte alle sich von ihren Plätzen zu erheben.
Im
Namen des närrischen Volkes. Ich spreche den Angeklagten, sollte es auch zu
einem Amtsenthebungsverfahren im nächsten Jahr führen, schuldig im Sinne der
Anklage. Entgegen der Forderung der Anklage lasse ich jedoch Gnade vor Recht
gelten und übergebe ihn nicht dem Hexler, sondern verurteile Ihn zu einer Bewährungsstrafe.
Angeklagter,
ich verurteile Sie zu einer Runde Bier an die Kollegen Zunfträte und rate Ihnen
zu Reue und Besserung.
Versprechen Sie das?
(Der
Angeklagte verspricht alles, wird dann aber doch noch verhäxelt, weil bisher
noch jeder verhäxelt wurde.)