Fasnet 2006: 

Harte Strafen beim Kohlrabenmahlen

Es kam wie es kommen musste: Alle Angeklagten wurden vom Kohlrabenverhäxler Timo zur Verhäxlung verurteilt. Nachfolgend werden die Verfahren noch einmal schriftlich dargestellt:

 

I. Verfahren:

Angeklagte:
Schultesnarr Stefan Bubeck und
Narrenschultes Wolfgang Reiser

Gerichtsdiener:

Erhebet Euch! Es tagt das ehrwürdige hohle Kohlrabagricht z Enerenga unter Vorsitz des gnadenlosen, unbarmherzigen, Kohlrabaverhäxlers Timo Metzger mit seinem tadellosen, gutaussehenden, diensteifrigen, intelligenten Kohlrabadiener, dem Schwarm aller Frauen und Helden aller Schwiegermütter – mir!

Zu meiner Rechten:

Der unerschrockene, ewig erfolglose Verteidiger Faxe, der noch ieberhaupt gar keinen einzigen Fall gewonnen hat, der aber die Staatsanwälte dermaßen drangsaliert, daß man aheba äll Johr einen Nuien suchen muaß!

Zu meiner Linken:

Der nuie, jonge, karrieregeile weibliche Staatsanwalt Jasmin, der sich hoffentlich it so schnell zermürben läßt, wie seine beiden Vorgänger. Diese haben sich zuletzt ja nur noch zu zweit getraut, vor Gericht zu erscheinen. Dr oine isch bis ge Australien davogspronga ond dr andre baut sich z Ulm grad a Flugzeig, damit r ge Südafrika flichta ka.

Dieser weibliche Staatsanwalt macht vor gar nix halt, auch it vor der Staatsmacht ond ihren obersten Vertretern.

Darum klagt er an: en Narrenschultes Wolfgang und den Schultesnarren Stefan.

Diesen beiden mei oder weniger wohlfrisierten Regierungsoberhäuptern wird vorgeworfen, Enerenga zerfallen zu lassen ond seine Häuser, Straßen ond Plätze zu verschempfieren. 

In der zweiten Verhandlung des Tages wird kein Geringerer angeklagt als der Theaterregisseur und Schweinereienmaler Jean Guscht Jürgen Saulude Metzger.

Mit ihm wird sein weiblicher Gehilfe, der charmant-rabiate Zwoitsticklasregisseur angeklagt, der sein wahres Gesincht hinter einen hübschen Maske zu verstecken weiß – der Silv Metzger.

Wir grüßen das hohle Gericht und seinen hochgeistigen Beistand mit einem dreifach kräftigen Kohlraba

Richter:  

Die Sitzung ist hiermit eröffnet. Kohlrabadiener führen sie den angeklagten Schultesnarren und den angeklagten Narrenschultes vor ond stellen Sie die Personalien fest.

(Gerichtsdiener holt sie und stellt die Personalien fest)

Richter:

Herr Staatsanwalt, vorlesen Sie bitte die Anklageschrift.

Staatsanwalt:

Hohles Gericht!

Als Vertreter des Enerenger Kohlrabavolkes klage ich die hierseienden Meister em Oschuldig gucken an, Enerenga gemeinsam verkommen zu lassen ond herunterzuwirtschaften.

Richter:

Aha, Herr Verteidiger, was haben Sie zu sagen?

Verteidiger:

Oh je, it vill. Dohoim praktisch gar nix.

Richter:

Des ischt mir scho klar. Ich moine jetzt zu den Vorwürfen des Verkommenlassens und Herunterwirschaftens.

Verteidiger:

Ach so.

Euer Ehren, dazu muß ich gar it viel sagen. Jeder em Oat weiß doch, daß der Schultes gar it wirschaften kann, also kann er auch nix herunterwirtschaften. Dafür sorgt schon unser knickriger Gmoidsrot, der zuerst umknickt, dann abnickt und zom Schluß einickt, wia wenn nix gsei wär 

Dr oizige mo z Enerenga wirtschafta ka, isch dr Benno mit seim Narravrei. Ond dem liegt s Wietschafta halt au em Bluat, bsonders ab de zehne obends.

Staatsanwalt:

Hohler Richter, der Herr Verteidiger schweift hier doch völlig vom Thema ab.  

Tatsache ist doch, daß der Schultesnarr Stefan und der Narrenschultes Wolfgang nix unversucht lassen, um Enerenga schlecht darzustellen.

Warum sonst hätten sie die Hauptstraße in Enerenga genau zum Ringtreffen in einen dermaßen schlechten Zustand versetzen lassen?

Verteidiger:

Einspruch Euer Ehren.

Der Schultesnarr Stefan persönlich hat dafür gesorgt, daß eine bedarfsgerechte Umleitung über die Jahnstraße erfolgt.

Dabei hat er sich auf die Aussagen der Anwohner verlassen, die schon seit Jahren einen heiligen Eid schwören, daß diese Straße it neu gemacht werden muß. Schließlich sei schon Julius Cäsar über diese Straße gewandelt und daher sei sie für die heutige Anwohnerschaft allemal gut genug.

Woher konnte mein armer Mandant wissen, daß die Anwohnerschaft schon seit Jahren mit Bergsteigerwerkzeug ausgerüstet ist ond daß man in den letzten zehn Jahren so viel Teer in die Löcher geschüttet hat, daß man damit endlich die schon so lange überfällige sechsspurige Umfahrung um Enerenga bauen können hätte?

Richter:

Herr weiblicher Staatsanwalt, was sagen Sie denn dazu?

Staatsanwalt:

Der linke Verteidiger dort drüben redet doch wie immer dummes Zeug.

Tatsache ist doch, daß Enerenga durch die verkehrstechnischen Maßnahmen im vergangenen Jahr in ein übles Licht gerückt werden sollte.

Tausende Touristen müssen sich in Zukunft durch die enge Oatsdurchfahrt quälen. Was allerdings passiert, wenn der Knausen Johannes mit seinem Riesentraktor em Oat dem Deifel Georg mit seinem noch Riesigerentraktor begegnet, mag man sich gar it ausdenken.

Diese Schande fir Enerenga, wenn es im Radio heißt „80 Kilometer Stau en Enerenga, wegen Baurenkrieg“.

Verteidiger:

Einspruch Eure Hohlheit.

Das ist nur ein weiterer Schritt in Richtung Massentourismus in Enerenga.

Die beiden Schultes sind sich nämlich einig darüber, daß Massenstaus die Menschen anziehen wie Freibier. Man sieht das ja jeden Sommer von Salzburg bis Stuttgart.

Wenn dann noch publik wird, daß es in Enerenga einen Bergwanderlehrpfad bei der ehemaligen Jahnstraße gibt, dann kommat dia Leit.

Ond dann no des guate Bier ond dia sche Aussicht ond dia guat Luft…

Richter:

Do isch was wors dra.

Staatsanwalt:

Ich muß mich doch sehr wundern.

Seit Jahren versucht die Schultessenriege doch, die gute Luft in Enerenga zu verpesten.

Da werden vom Schultesnarren Sauställe im Onderdorf subventioniert, daß man beim Becka-Robe schon zu jedem siaßen Stickle ein Duftbeimle gratis dazubekommt.

Da werden der arme Knausen Roland und der arme Deifel Ottmar vom Narrenschultes gezwungen randvolle Klowägala em Narradorf abzufackeln, daß es zum Himmel stinkt.

Außerdem, wird die Straße ins finstere Tal jetzt alljährlich mit so viel Gilla ieberschwemmt, daß es bei der Zufahrt nach Enerenga genau so riechen soll, wia en dem donkla Loch sialber.

Ond weil das immer noch it reicht, wird auch noch die heimische Großgastronomie sabotiert, indem am Schnelle sein Gillaloch angebaggert wird. Jetzt kann man it ein Mal mei vor dem Adler frische Luft schnappen.

Wäre it der stets um das Gemeinwohl besorgte Adlermampfer eingeschritten, wäre dort ein türkischer Imbißladen mit einer fleischähnlichen Motzaden gebaut worden, um eine dauerhafte Quelle üblen Wohlgeruchs zu schaffen. Dadurch wäre der Oat von innen heraus versoichalat worden. Also das geht doch it!!!

Richter: (zum Gerichtsdiener)

Also mir duat dia frisch Luft sowieso it so guat, wenn i us am Adler komm.

Gerichtsdiener:

Jo, also i wär do emmer so miad, daß i uff semtliche Disch eischlof, wo i fend, bald so wia dr Mang am Schmotziga Doschdeg.

Wo war iebrigens sialler saubre Herr Verteidiger die letschte Johr am Schmotziga?

Richter:

Jo, wo warer denn?

Gerichtsdiener:

I moin, der sei uff seine schicke Brettla z Eschdereich da Arlbiarg nagrutschat ond häb sich an de Schaibars amisiert, anstatt eis beim Weisaufa en dr Bank zom jalfa.

Der Deifel Ottmar hot den Knausa Roland aufopferungsvoll hoimgetragen, uff s Sofa gelait, mit Handtüchern zuagedeckt, einen Kübel danebengestellt, ond mußte ihn so seinem Schicksal ieberlassen.

Ond diam arma Kille wars am Fasnatsfreideg dermaßa schläacht, bloß well der Herr Verteidiger ällas verkomma lot.

Der steckt doch mit den Angeklagten unter einer Decke!

Richter:

Was haben Sie zu Ihrer Verteidigung vorzubringen, Herr Verteidiger?

Verteidiger:

Eure Hohlheit, ich war auf Geheiß meiner beiden Mandanten in Österreich, um nach Straßenlampen für die verengte Oatsdurchfahrt zu suchen.

Außerdem bereitete ich meinen Volkshochschulkurs „Wedeln am Hang oder Mit Schuß ins finstere Tal“ vor.

Richter:

So, so.

Staatsanwalt:

Ha, da haben wir es ja!

Diese Volkshochschule im finsteren Tal, fernab von jeglichem Enerenger Kohlrabavolk, ist doch wieder nur ein Vorwand, um Schindluder zu treiben und Enerenga lächerlich zu machen!

Verteidiger:

Einspruch Eure Trunkenheit!

Die beiden Angeklagten lassen nix unversucht, die Gmoid kulturell voranzubringen.

Mit höchstem persönlichen Einsatz und Unterstützung der Volkshochschule werden sie am ersten August auf der teuren Ruine im finsteren Tal ein Theaterstück zur Aufführung bringen.

Das Stück wird kurz nach Sonnenuntergang um 14 Uhr bei nächtlicher Kulisse beginnen.

Richter:

Hört, hört. Wie heißt denn das Theaterstück?

Verteidiger:

„Der Schöne und das Biest!“

Nach der Aufführung wird das Biest im Narrenmuseum des Schreckens als Narrenschultes ausgestellt.

Richter:

Das nenne ich Einsatz!

Jetzt, Herr weiblicher Staatsanwalt, da fällt Ihnen wohl nix mei ein.

Staatsanwalt:

Hohles Gericht, die Angeklagten sind Schurken sonders gleichen.

Gemeinsam schikanieren sie die Enerenger Feierwehr und geben sie der Lächerlichkeit preis.

Zuerst läßt der Narrenschultes riesige Felsbrocken beim Narrenheim postieren, damit die Enerenger Feierwehr mit ihrem riesigen Mannschaftszieharmonikabusle fast it mei aus der Garage kommt.

Und dann petzt der Schultesnarr bei der Hauptversammlung des Narrenvereins, daß die Feierwehr it richtig Mannschaftszieharmonikabusle fahren kann, um sie lächerlich zu machen.

Nur dem anwesenden Feierwehrmannschaftszieharmonikabuslesfahrer JoDa ist es zu verdanken, daß schlimmeres verhindert wurde.

Geistesgegenwärtig sprang er bei der Versammlung auf und rief: „Kein Felsen den die Schultesenriege uns Feierwehrmannschaftszieharmonikabuslesfahrer in den Weg legt, wird uns jemals bei der Erfüllung unsere geistigen Mission aufhalten! Prost!“

Richter:

Das nenne ich Mut!

Gerichtsdiener:

Oh Feierwehr.

Verteidiger:

Euer Hohlköpfigkeit, das war doch alles nur ein Mistverständnis.

Mein Mandant, der Schultesnarr Stefan, hat das doch alles falsch verstanden und wollte in seiner jugendlichen Naivität nur helfen, wo keinem mei zu helfen ist.

Es ging doch it darum, daß die Feierwehr mit dem Busle it mei aus der Garage herauskommt.

Es ging darum, daß die Feierwehr bei der Rückkehr vom Volksfest it mei in die Garage hineinkommt. Vor allem it, wenn gleichzeitig der Benno vom Narrenheim heimfahren will.

Richter:

Das reicht mir jetzt.

Für mich ist die Sache völlig klar.

Der angeklagte Schultesnarr Stefan ist die Unschuld in Person, während der Narrenschultes Wolfgang ein hinterlistiger Scheinheiliger ist, der die jugendlich daherkommende Naivität seines Mitangeklagten schamlos ausnutzt, nur damit er am Bürgerball jedes Jahr einen Haufen zum verzehlen hat.

Ich komme jetzt zur Verurteilungsverkündung.

Gerichtsdiener:

Erhebet Euch!

Richter:

Wegen Ausnutzens eines unerfahrenen, unschuldig dreinblickenden Beinahejünglings verurteile ich den Angeklagten Narrenschultes Wolfgang, verhexlat zu werden.

Der Schultesnarr Stefan, mag unschuldig sein, wie er will – weil er Enerenge it wieder vom finsteren Tal auf die herrliche Alb verfrachten will und die Wendrädla immer noch bauen will, wird er ebenfalls verhexlat.

Gerichtsdiener, stopfe Er die Schultesse bis zur Urteilsvollstreckung in den Zwinger.

Gerichtsdiener:

Jawohl, Herr Gericht! (bringt Angeklagte in den Zwinger)



II. Verfahren:

Angeklagte:
Jean Gust Lude und
Silv Metzger

Gerichtsdiener 

Erhebet Euch! Es folgt der Prozeß „das närrische Enerenger Kohlrabenvolk gegen den Vertreter des Enerenger Rotlichtmilieus Jean, genannt Guscht und seinen weiblichen Gehilfen Silv. Erhebet Euch für das Hohle Gericht.

Richter: (klopft)

Setzen! Kohlrabadiener, führen Sie die Angeklagten vor. Herr weiblicher Staatsanwalt, fangen Sie an!

Staatsanwalt:

Hohles Gericht!

Närrisches Volk von Enerenga!

Als Vertreter der weiblichen Mannen von Enerenga klage ich den hier anwesenden Guscht an, durch seine ständigen Anzüglichkeiten die Moral in Enerenga systematisch zu untergraben.

Richter:

So, so. Und wie macht er das?

Staatsanwalt:

Der Angeklagte hat eine verluadrate Bande von ruchlosen Gesellen um sich geschart, die im ganzen Oat berüchtigt ist und nur noch die „Theatergruppe“ genannt wird.

 

Diese Truppe übler Gesellen führt öffentlich unmoralische Theaterstücke auf. Diese Aufführungen werden mit Plakaten beworben, auf denen steht: „Theater ist geil“.

Richter:

So lange da it steht „Theater macht geil“, halte ich das it für so schlimm, Herr weiblicher Staatsanwalt.

Staatsanwalt:

Viel schlimmer als die Werbeplakate sind ja auch die Aufführungen dieser Truppe.

Da werden harmlose Theaterstücke à la Rosamunde Pilcher in Knutschorgien umgeschrieben, die eher an Dolly Buster erinnern.

Verteidiger:

Einspruch!

Eure Hohlheit, diese Aufführungen sind doch gar it für das Enerenger Kohlrabavolk gedacht.

Jeder weiß doch, daß die Enerenger gar it en das hiesige Theater gehen. Die gehen doch lieber in das finstere Tal, als die Heimat zu unterstützen.

Richter:

Ja stimmt denn das?

Staatsanwalt:

Die Enerenger gehen nur it mei in das hiesige Theater, weil sie diesen ruchlosen Verein it mei unterstützen wollen.

Schließlich soll es schon zu ernsthaften Ehekrisen gekommen sein, weil die Theaterspieler so wie Gott und Urhell sie geschaffen haben im Internet gezeigt wurden.

Manch ein Weib konnte sich it mei von den Bildern losreißen und flehte daher den Mang an, diese Adonisbilder schnellstens zu entfernen, damit sie it Internetsüchtig werde.

Verteidiger:

Einspruch Euer Ehren!

Diese Bilder waren ein Hilferuf der Enerenger Theaterspieler und wurden von der Welt-Hunger-Hilfe unterstützt.

Jeder sollte sehen, wie ausgehungert diese armen Gestalten mittlerweile sind.

Richter:

Ja warum essen die dann it einfach mei?

Verteidiger:

Weil sie nix gescheites mei bekommen, jawohl!

Mit Küchenabfällen und kleinen Portionen werden diese aufopferungsvoll für das Enerenger Kulturgut kämpfenden Helden abgespeist.

In der Küche der Turnhalle hängen jetzt überall Arbeitsanweisungen für das Küchenpersonal, direkt bei den Mustertellern für den Wuschtsalot. Die heitige Weiber wissat jo scheints nemme, wia so jabbas aussieht.

Unter Punkt sieben von dene Aweisonga prankt dort in fetten Lettern geschrieben:

„Käsebrote für Theaterspieler aus den Anschnitten richten und mit weniger Käse drauf.

Darauf achten, daß sie nicht dauernd die „guten“ Brote holen!“

Weil spiela duad do jo scheints koiner mei.

Richter:

Stimmt das, Herr weiblicher Staatsanwalt?

Staatsanwalt:

Ja, da hat der da ausnahmsweise Mal recht.

Allerdings ist dieses Vorgehen durchaus verständlich, wenn man ieberlegt, wie viel Giald die Theaterspieler verprassen.

Da wird nach den Aufführungen so lange geduscht, daß mit dem Kalk, der dabei in die Abflußrohre geschwemmt wird, das ganze Jahr der Sportplatz gestreut werden könnte, wenn ihn der Sigi endlich mal herausholen täte.

Um dem ganzen die Krone aufzusetzen hat der Herr Verteidiger höchst persönlich mit seinem Zimmermannsgesellen Adrian M. versucht, die Dusche in eine finnische Bäderlandschaft zu verwandeln.

Dazu haben sie ein Brett vor die Dusche geschraubt und wollten die Dusche mit Wasser vollaufen lassen. Erst als ihnen das zu lange dauerte, ließen sie ab von ihrem Vorhaben und ließen sich wie jedes Jahr selber vollaufen.

Interessanterweise soll es sich bei diesem Adrian M. um einen näheren Verwandten des Angeklagten Guscht handeln. Allerdings konnte die Staatsanwaltschaft das bis heute noch nicht beweisen.

Verteidiger:

 

Einspruch Eure Verschlafenheit!

Diese Aktion in der Dusche mit dem Decknamen „Duscheaktion“ war ein verzweifelter Versuch unsererseits, die Theaterspieler endlich von den Vorwürfen des Herumsaufens und Schendluadertreibens reinzuwaschen.

Richter:

Ja ist das denn it so?

Verteidiger:

Wenn es beim Theater so schlimm zuginge, täten dann so bodenständige Enerenger Kohlrababürger wie der Riachaschdoiner Andi ihre Kinder beim Theater mitspielen lassen?

Richter:

Do ischt was wors dra.

Staatsanwalt:

Papperlapapp!

Der Rechtsteiner Andi hat sich verzweifelt gewehrt, als der Guscht seine Katja gefragt hat, ob sie bei dem ruchlosen Spiel mitmachen wolle.

Dem Guscht angerufen hat er sogar und gefleht, er möge seine Tochter verschonen.

Da schickte der Guscht seinen Gehilfen Silv zu den Rechtsteiners ins Haus. Diese zwang die arme, vergelsterte Katja, beim Theater mitzuspielen.

Wie das funktioniert, habe ich am eigenen Leib zu spüren bekommen.

Zu allem Überfluß spielte die Katja dann auch noch so gut, daß sie für alle Zeiten dem Theater verfallen ist!

Richter:

Schlimm, schlimm.

Ich kenne das, wenn man dem Theater verfallen ist. Ich sehe das ja alltäglich bei meinem verfallenen Kohlrabadiener.

Staatsanwalt:

Wo wir schon beim Verfallen sind.

Für den Verfall von Enerenga sind die beiden Angeklagten ebenfalls verantwortlich, jawohl!

Richter:

Ja wie denn das?

Verteidiger:

Des dät mi jetzt au entressiera.

Gerichtsdiener:

Jo, mi au.

Staatsanwalt

Dem Mexerwille sein Haus haben sie jahrelang mit Plakaten behängt, um es baufällig werden zu lassen.

Im letzten Jahr nun gaben sie dem Haus den Rest, indem sie es mit so vielen Plakaten zuhängten, bis es dieser tonnenschweren Last nicht mehr standhalten konnte und von heit uff morgen zusammenkrachte.

Richter:

Schad drom.

Verteidiger:

Haha, das ich it lache!

Da sieht man mal wieder, wieviel Ahnung der weibliche Staatsanwalt vom Bauen hat – koine nämlich!

Diese Plakatieraktion war ein Versuch, dieses historische Gebäude zu retten, indem es durch die Plakate zusammengehalten werden sollte!

Außerdem war dies eine künstlerische Aktion, um Enerenga in die Kulturschlagzeilen zu bringen –  wie seinerzeit Berlin mit dem verhüllten Reichstag.

Richter: (zum Gerichtsdiener)

So ist das also. Dann stemmt des doch was dr Udo eis verzehlt hot.

Staatsanwalt:

Was denn, wenn ich fragen darf?

Gerichtsdiener:

Der Gugge-Udo war auf dem Weg zur Guggamusikprobe derart fasziniert von dieser Plakataktion, daß er seine Augen it abwenden und auf die Baustelle bewegen konnte, die einmal die Semmerenger Schtroß war.

Dadurch hat er it bemerkt, daß er sich auf einen metertiefen Abgrund zu bewegte, den er schließlich hinabstürzte.

Stundenlang lag er hilflos in diesem und schrie um Hilfe. Doch die Hilfe kam nicht.

Also kämpfte er sich schließlich sialber zur Probe. Aus Angst jedoch, daß man ihn auslachen täte, wenn es ihn jetzt schon auf dem Weg zur Probe heineinhaut, wollte er keinem etwas verzehlen.

Als er jedoch nach der Probe wieder auf dem Hoimweg war, iebermannte ihn der Schmerz ond er konnte vor Tränen in den Eiglein nix mei sehen. Deshalb drehte er um und lies sich schließlich, widerwillig wie ein echter Mann, ens Krankenhaus chauffieren, mit seim brochana Hoxa.

Staatsanwalt:

Was für ein Mann.

Richter:

Da sind die Plakate des Angeklagten Guscht ja lebensgefährlich!

Verteidiger:

Einspruch, Eure Hohlheit!

Die Plakate meines Mandanten sind geradezu lebensförderlich.

Generationen von Enerenger Kohlrababürgern wurden durch diese Plakate auf dem Kinderball aufgeklärt, wenn sie genau hingeguckt haben.

Jahre später wurden sie durch die Plakate auf dem Bürgerball wiederum animiert, Dinge zu tun, die für weiteren Kohlrabanachwux sorgten.

Weil die Guggamusik aber aus allen Nähten platzt, beinahe wie der Elferrot, und keinen Nachwux mei brauchen kann, schritt in diesem Jahr eisern Benno höchstpersönlich ein und gebot diesem Treiben Einhalt, indem er sich chinesischer Hochtechnologie bediente.

Richter:

Und was wird jetzt aus den Plakaten?

Verteidiger:

Zum Deifel Erwin seiner Zeit wurden diese Plakate mitsamt den Theaterkulissen verbrannt, nachdem sie ihren Zweck erfüllt hatten.

Leider darf man heute aber nix mei verbrennen, it einmal mei die Plane vo dr Festhalle beim Rengtreffa, ga Johannes!

Darum werden dem Guscht seine Sauereiplakate heute meistbietend im Internet versteigert unter der Rubrik: „Viagra für Kunstliebhaber“.

Richter:

Da sind Ihre Mandanten also sehr um das Gemeinwohl bemüht, meinen Sie nicht auch, Herr weiblicher Staatsanwalt?

Staatsanwalt:

Das ist alles nur Schau!

Wie sehr diesen beiden Schurken das Gemeinwohl egal ist, zeigt schon die Tatsache, daß sie es zuließen, daß seit letztem Jahr die Theaterliesl verschwunden ist.

Die Theaterliesl, dieser Quell der Glückseligkeit, des gemeinsamen Singens und Spielens – verschwunden, für immer von uns gegangen.

Gerichtsdiener: (flennt)

Noi, i muaß heina!

Richter:

Das reicht, Gerichtsdiener, Urteilsverkündung!

Gerichtsdiener:

Erhebet Euch für den weisen Richterspruch unseres hohlköpfigen Kohlrabaverhäxlers Timo!

Richter:

Weil er die Leite willkürlich zum Lachen bringt, bis sie weinen müssen und er nur Schindluader im Kopf hat, wird der Angeklagte Guscht verurteilt, in der Kohlrabamiehle verhäxlat zum werden.

Sein Mitangeklagter, der Silv, wird ebenfalls verurteilt, verhäxlat zom wära, weil er nicht mit seinem Komplizen unter einer Decke stecken will ond sich immer fast bis zur Hauptprobe Zeit läßt, ein Stickle herauszusuchen.

Kohlrabadiener! Vollstrecke er das Urteil – die ganz Bagasch verhäxla!

Gerichtsdiener:

Jawohl, Eure Hohlheit! (vollstreckt Urteil)



III. Verfahren:

Angeklagter:
Holger Bohner

Richter:

Zum Schluss des heutigen Tages kommt in einem Schnellverfahren der Fall des Jungehemannes und Zunftrats Holger Bohner zur Verhandlung. Gerichtsdiener, führen Sie den Angeklagten zur Anklagebank und stellen Sie die Personalien fest.

Gerichtsdiener:

(führt HOBO zur Anklagebank und stellt die Personalien fest)

Richter:

Aufgrund der Tatsache, dass das Gericht unsere junge, dynamische und karrieregeile Staatsanwältin für befangen hält, wird die Anklage vertreten durch unseren bewährten Gerichtsdiener.

Da unsere Gerichtsdiener juristisch gesehen kein Trottel ist, und er sich derzeit auf dem zweiten Bildungsweg zum Winkeladvokaten ausbilden lässt, steht seine juristische Kompetenz außer Frage. Zuletzt hat er ein vierwöchiges Wochenendseminar bei der Akademie Laucherttal mit dem Titel "Der Staatsanwalt und seine Rolle als Bullterrier der Justiz" absolviert. Gerichtsdiener, ich bitte um die Verlesung der Anklageschrift

Gerichtsdiener:

Die Anklage wirft dem Angeklagten vor, dass er seine Pflichten als Zunftrat in den letzten Wochen und Monaten in fahrlässiger und sträflicher Weise vernachlässigt hat.

Der Angeklagte hat sich seit Monaten auf keiner Vorstandssitzung der Narrenzunft mehr blicken lassen, obwohl die Sitzungstermine bereits Wochen im voraus bekannt gegeben werden und neuerdings, nach dem fünften Anlauf, per E-Mail zu den Sitzungen eingeladen wird. Bei den Umzügen der diesjährigen Fasnetssaison hat er's sich dünner gemacht als er ohnehin schon ist und beim Ringtreffen hat er sich erfolgreich jeder Art von Arbeit entzogen.

Richter:

Angeklagter, das sind ja schwere Vergehen, die Ihnen von der Anklage zur Last gelegt werden.

Verteidiger:

Hohles Gericht, bei den Vorwürfen wird völlig ignoriert, dass mein Mandant in den letzten Monaten beruflich und privat total eingespannt war. Schließlich musste er, neben seiner beruflichen Arbeit, ein Haus bauen und eine Hochzeit vorbereiten. Wie allgemein bekannt sein dürfte, ist mein Mandant am 31.12.2005 den Bund der Ehe eingegangen. Allein diese Tatsache zeigt, dass die Vorbereitung der Feierlichkeiten derart Umfangreich waren, dass das Fest erst zum steuerrechtlich letztmöglichen Termin stattfinden konnte. Schließlich dürfen die Vorbereitungen für ein Fest dieser Größenordnung mit sage und schreibe 13 Personen nicht unterschätzt werden.

Gerichtsdiener:

Bei allem Respekt, Herr Verteidiger, sei doch angemerkt, dass das Haus des Angeklagten seit dem letzten Jahr steht und die Hochzeit jetzt auch schon ein paar Tage her ist. Dennoch wurde der Angeklagte bei keinem der zahlreichen Umzüge oder Arbeitseinsätze gesichtet.

Verteidiger:

Ja, ja, Herr Staatsanwalt, ääää, Herr Gerichtdiener, hohes Gericht, es muss natürlich bedacht werden, dass das Haus meines Mandanten zwar seit dem letzten Jahr steht, er sich beim Kauf jedoch, trotz eines Rabatts von über 50 %, nur die abgespeckte Version leisten konnte. Der Innenausbau, insbesondere die Verlegung des Fußbodens nimmt meinen Mandanten dermaßen in Anspruch, dass er sich praktisch in jeder freien Minute als Bodenleger betätigt

Gerichtsdiener:

Sollte dem so sein, so stellt sich jedoch die Frage, weshalb an den Samstagen der letzten Wochen die Rollläden im ganzen Haus um 10.00 Uhr immer noch unter waren.

Verteidiger:

Hohles Gericht, das hat einen ganz einfachen Grund: mein Mandant kann so die geleistete Eigenleistungen mit Nachtzuschlag abrechnen.

Gerichtsdiener:

Hohles Gericht, dieser Darstellung kann ich keinen Glauben schenken. Wie ich aus sicherer Quelle erfahren habe, wurde dem Angeklagte, an den betreffenden Samstagen im Vorfeld des Ringtreffens, zu einem Zeitpunkt, zudem seine Zunftratskollegen bereits der Schweiß auf der Stirn stand, von einer hier nicht näher genannten Person Tüten mit frischen Wecken und Brezeln an die Tür gehängt, die kurz darauf von der Ehefrau des Angeklagten ins Haus geholt wurden. Diese, so wurde berichtet, trug zu diesem Zeitpunkt noch, oder besser wieder, einen Schlafanzug.

Es scheint so, als hätte der Angeklagte, im Gegensatz zu allen anderen Zunfträten,  in den letzten Wochen seine ehelichen Pflichteneindeutig erste Priorität eingeräumt.

Im Übrigen ist anzumerken, dass das Haus des Angeklagten zwar eine beträchtliche Größe aufweist, ich mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, kann, dass es darin 1000 Quadratmeter Fußboden zu verlegen gibt. Nach Schätzung der Raumausstatterinnung entspricht dies in etwa der Fläche, die von einem ungeübten Hobbyheimwerker mit zwei linken Händen im angesprochenen Zeitraum vor dem Ringtreffen verlegt werden kann.

Verteidiger:

Hohles Gericht, mein Mandant hat sehr wohl tatkräftig am Ringtreffen mitgewirkt, schließlich hat er am Samstag beim Ringabend als einziger Blaumann, von Zunftmeister Benno Fritz abgesehen, repräsentative Aufgaben übernommen und ist sich in seinem schicken Zunftratshäs präsentiert, während seine Kollegen diese Aufgabe im einfachen Arbeitshäs nicht nachkommen konnten.

Richter:

Angeklagter, meinen sie nicht auch, dass es Ihnen gut zu Gesicht gestanden hätte, wenn Sie an diesem besagten Samstag einfach Ihre Arbeitskluft angelassen hätten?

Verteidiger:

Ja hätte er denn im Schlafanzug ...äää.

Gerichtsdiener:

Hohles Gericht, man kann ja nicht sagen, dass sich der Angeklagte beim Ringtreffen komplett abgeseilt hat, schließlich hat er zusammen mit seiner Ehefrau am Sonntag beim Umzug am Bändelverkauf mitgewirkt. Dummerweise war es an diesem Tag verdammt kalt und der Angeklagte musste sich, nachdem er die frische Luft und die Kälte nicht mehr so gewohnt ist, in die Albhalle zum Aufwärmen zurückziehen.

Verteidiger:

Einspruch Euer Ehren! Es ist als frischgebackener Ehemann und potentieller Vater die Pflicht meines Mandanten, alles zu tun was, seiner Gesunderhaltung dient.

Richter:

Einspruch stattgegeben.

Gerichtsdiener:

Lieber Herr Verteidiger, da frage ich mich aber, was es mit Gesunderhaltung zu tun hat, wenn der Angeklagte am Fasnetssamstag mit verschiedenen, hier anwesenden Personen - ich will ja keine Namen nennen-, dermaßen tief ins Glas schaut, dass er am gestrigen Sonntag um 14.00 Uhr immer noch nicht zur Probe des Zunftratsstücks kommen konnte.

Hohles Gericht, die Fülle von Vorwürfen und die erdrückende Beweislast lassen, nach meinem Gerechtigkeitsempfinden, ein anderes Urteil als "schuldig im Sinne der Anklage" nicht zu.

Ich beantrage daher das unverzügliche Verhexeln des Angeklagten.

Verteidiger:

Euer Ehren, ich denke die Anklage greift mit dieser Forderung den Plädoyers vor.

Richter:

Mein lieber Herr Verteidiger, die Plädoyers können wir uns sparen. Ich stimme der Anklage uneingeschränkt zu.

Kommen wir daher zum Urteil. Ich bitte alle sich von ihren Plätzen zu erheben.

Im Namen des närrischen Volkes. Ich spreche den Angeklagten, sollte es auch zu einem Amtsenthebungsverfahren im nächsten Jahr führen, schuldig im Sinne der Anklage. Entgegen der Forderung der Anklage lasse ich jedoch Gnade vor Recht gelten und übergebe ihn nicht dem Hexler, sondern verurteile Ihn zu einer Bewährungsstrafe.

Angeklagter, ich verurteile Sie zu einer Runde Bier an die Kollegen Zunfträte und rate Ihnen zu Reue und Besserung.

Versprechen Sie das?

(Der Angeklagte verspricht alles, wird dann aber doch noch verhäxelt, weil bisher noch jeder verhäxelt wurde.)


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