Bundeswehr vs. Windkraft


Ende der Blockadehaltung

Lange hat die Bundeswehr den Bau von Windkraftanlagen blockiert. Inzwischen zeigt sie sich flexibler. Deswegen kommt ein Projekt bei Inneringen auf der Schwäbischen Alb mit acht Rotoren voran.

Quelle: Südwestpresse

Ein Musterbeispiel dafür, wie zäh oft die Planung von Windparks vonstatten geht, ist Inneringen im Landkreis Sigmaringen. Bereits im Jahr 2000 reichte die Windkraft-Projektgesellschaft Sowitec Pläne für mehrere Rotoren im Inneringer Gewand "Kurzet" ein. Das Gelände dort befindet sich in einer der bevölkerungsärmsten Regionen des Landes, und es gibt dort keine landschaftlichen Besonderheiten, auf die Rücksicht zu nehmen wäre, der erforderliche Mindest-Abstand zur nächsten Ortschaft ist auch gegeben. Doch hoch über den Fluren von Inneringen hat die Bundeswehr eine Nachttiefflugzone der Luftwaffe und eine Hubschraubertiefflugstrecke eingerichtet. Diese Korridore berechtigen die Bundeswehr dazu, Bauten zu verhindern, die in die Schutzzone hineinragen.

Bis noch vor kurzem scheiterte daher der Park an der Blockadehaltung der Bundeswehr. Doch inzwischen ist Bewegung in das Verfahren gekommen. Die Bundeswehr zeigt sich bereit dazu, die Hubschraubertiefflugstrecke zu verlegen und die Schutzzone für die Nachtflugstrecke anzuheben, so dass auch Windrotoren von über 100 Metern Höhe möglich sind. Zwar liegt von der Bundeswehr noch kein förmlicher Bescheid vor, aber die Signale sind so deutlich, dass der Sowitec-Geschäftsführer Frank Hummel Hoffnung schöpft: "Wir treiben die Planung voran." Auch der Tübinger Regierungspräsident Hermann Strampfer erkennt Anzeichen dafür, "dass sich die Bundeswehr bewegt".

Bisher bearbeitete das Wehrbereichskommando (WBK) Bauanträge, die militärische Schutzzonen tangieren. Das WBK konnte solche Anträge mit Verweis auf militärische Geheimhaltungspflicht ohne Begründung ablehnen. Inzwischen ist für die Prüfung solcher Bauanträge eine neue Fachstelle der Bundeswehr zuständig, das Luftwaffenamt in Köln. Diese Stelle ist angehalten, ihre Entscheidungen zu begründen. Die Beamten geben auch Hinweise, was getan werden kann, um eine Zustimmung zu erhalten, beispielsweise durch eine Verlegung des Standorts um mehrere hundert Meter. Und die Behörde ist bereit, Kompromisse zu schließen - wie im Fall Inneringen. "Die Zusammenarbeit hat sich wesentlich verbessert", sagt RP-Pressereferent Carsten Dehner.

Zur Zeit versucht das Regierungspräsidium auch zu klären, ob der Bau von Windparks im Biosphärengebiet Schwäbische Alb mit den Statuten des zuständigen nationalen Komitees vereinbar ist. Der Regionalverband Neckar-Alb sieht mehr als ein Dutzend Anlagen in dem 85 Quadratkilometer großen Gebiet vor. Auch das RP befürwortet den Bau von Rotoren, wobei die Kernzone allerdings tabu sein soll. Die Behörde möchte aber vermeiden, dass die Anerkennung als Unesco-Schutzgebiet in Gefahr gerät. Deshalb hat das RP das nationale Biosphärengebiets-Komitee um eine Stellungnahme gebeten. Nach Ansicht des RP sind Windparks und Biosphärengebiete miteinander vereinbar. Regenerative Energieerzeugung gehört laut Statut zu den Merkmalen eines Biosphärengebiets.


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