Bürgermeisterwahl


Was wäre wenn...

Noch genau vier Wochen läuft die Bewerbungsfrist für den Chefsessel im Hettinger Rathaus. Bis jetzt gibt es dem Vernehmen nach keinen Bewerber. Da wird vielerorts die Frage diskutiert, was eigentlich passiert, wenn sich tatsächlich niemand bewerben sollte.

Eins vorneweg: Gewählt wird am 5. Februar 2012 auf jeden Fall. Und wenn es dann tatsächlich keinen Bewerber (respektive keine Bewerberin) geben sollte, dann bekommen die Wähler einen Stimmzettel mit einem leeren Feld, in welches dann wählbare Personen eingetragen werden können. Allerdings dürfte es dann relativ unwahrscheinlich sein, dass im ersten Wahlgang tatsächlich ein neuer BM gewählt wird - im ersten Wahlgang wird nämlich eine absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen benötigt, und das dürfte nicht zu erwarten sein, wenn keine "gesetzten" Bewerber vorhanden sind.

Anschließend würde es dann einen zweiten Wahlgang geben, unmittelbar nach dem ersten Wahltermin gibt es eine weitere dreitägige Bewerbungsfrist geben, innerhalb derer sich  Interessenten wieder bewerben könnten. Auch der zweite Wahlgang wird auf jeden Fall durchgeführt, auch wenn es wiederum keinen Bewerber geben sollte. Dann reicht allerdings die einfache Mehrheit, das heißt, wer die meisten Stimmen hat, ist zunächst einmal zum Bürgermeister gewählt.

Ob der / die Gewählte das Amt dann antreten kann, hängt dann von zwei Dingen ab: Zunächst einmal muss die Bereitschaft hierzubestehen, schließlich kann niemand gegen seinen Willen gezwungen werden, dieses Amt zu übernehmen. Zum anderen müssen die allgemeinen Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt werden: Wählbar zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Unionsbürger; die Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Ebenfalls oft gefragt wird, ob ein Bewerber, der sich noch innerhalb der Frist bewirbt, aber aus Sicht der Bevölkerung oder des Gemeinderats ungeeignet ist, "abgelehnt" werden kann. Das wiederum ist nicht möglich. Wer die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, der kommt auf den Zettel und ist das neue Gemeindeoberhaupt, wenn die erforderlichen Mehrheiten (absolute Mehrheit im ersten, einfache Mehrheit im zweiten Wahlgang) erreicht wird. Allerdings gibt es auch in diesem Fall auf dem Stimmzettel eine leere Zeile, in welche die Wähler eine andere Person eintragen können. Um einen auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerber auf diese Weise zu verhindern, wäre aber auf jeden Fall eine breite Medienoffensive notwendig, schließlich müsste sich dann ja eine große Zahl von Wählern auf eine einzelne Person verständigen.

Zudem ist zumindest aus Baden-Württemberg kein Fall bekannt, in dem jemand ins Amt kam, ohne dass er auf dem Stimmzettel vorgedruckt war.

Für Aufsehen sorgte in diesem Zusammenhang im Jahr 2003 die Gemeinde Hagnau am Bodensee: Simon Blümcke aus Pfullingen war damals zur Wahl angetreten und im zweiten Wahlgang auch gewählt worden. Mitbewerber Karl Schöllhorn, der bei beiden Wahlgängen keine einzige Stimme bekam, hatte jedoch Einspruch eingelegt. Das Kommunalamt des Landratsamts Friedrichshafen befand, Blümckes Berufsbezeichnung "Jurist" sei "unzutreffend und irreführend" gewesen. Blümcke hat Jura nur im Nebenfach studiert. Die Wahl wurde annulliert. Aufgrund einer ziemlichen Schlammschlacht, die vor und nach der Wahl stattgefunden hatte, trat Blümcke dann zur neuerlichen Wahl gar nicht mehr an - und erhielt, eben ohne als Kandidat auf dem Stimmzettel zu stehen - 40,4% der Stimmen und damit deutlich mehr als die beiden "regulären" Bewerber (Quelle: Spiegel Online). Zum zweiten Wahlgang trat Blümcke dann schließlich wieder an und wurde schließlich noch einmal und dann auch formell korrekt zum Bürgermeister gewählt. Seither führt er recht erfolgreich die kleine Gemeinde am Bodensee.

Ähnlich, aber mit anderem Ausgang verlief vor kurzem die OB-Wahl in Nürtingen. Dort rief die Initiative eines „freischaffenden Programmierers“ über Facebook, Google+ und Twitter  dazu auf, auf den Wahlzettel im zweiten Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl „Claudia Grau, Kulturbürgermeisterin“ zu schreiben (Quelle: FAZ). Grau war keine offizielle Kandidatin, dennoch erhielt sie 32%. Letztlich wurde aber der seitherige Amtsinhaber Otmar Heirich doch mit relativer Mehrheit wiedergewählt.

Es bleibt jedoch zu hoffen, dass diese Fragen letztlich bei der Wahl keine Rolle spielen werden und dass sich doch noch geeignete Persönlichkeiten finden, welche die Geschicke der Alb-Lauchert-Gemeinde in der Zukunft mitbestimmen wollen.
 

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