Schnelles Internet

Ausschreibung für DSL-Betreiber läuft

Die Arbeiten zur Verlegung der Leerrohre für die angestrebte DSL-Anbindung für Inneringen (und auch Ittenhausen, Dürrenwaldstetten, Friedingen, Emerfeld und Billafingen) laufen, Anfang Dezember endet die Ausschreibung, mit der ein Betreiber für die Anbindung gesucht wird.

Die Leerohre allein - so richtig und wichtig sie auch sind - bieten leider keine Gewähr dafür, dass es Inneringen zeitnah eine DSL-Anbindung gibt. Als Hemmschuh erweist sich immer wieder, dass die Telekom als Quasi-Monopolist gar nicht damit nachkommt, die landauf landab verlegten Leerrohre bzw. Glasfasertrassen zu "beleuchten", wie die Insider es nennen.

Und so bleibt abzuwarten, ob man auf der Alb nun besser per Funk - Vodafone steht mit LTE in den Startlöchern - oder doch per DSL dem schnellen Internet etwas näher kommt.

Ironie am Rande: Aktuell hat die Telekom schon alle Hände damit zu tun, das gute alte Telefonnetz im Unterdorf wieder in Schuss zu bekommen, nachdem dort schon seit Wochen manche Anschlüsse nicht funktionieren.

Nachstehend für Wunderfitzige der Ausschreibungstext für die laufende Betreiber-Ausschreibung:



Gemeinde Langenenslingen

Landkreis Biberach


Stadt Hettingen

Landkreis Sigmaringen

 

Öffentliche Bekanntmachung

über die Vergabe einer Dienstleistungskonzession über den Netzbetrieb eines Glasfasernetzes für die Stadt Hettingen und die Gemeinde Langenenslingen

Die Gemeinde Langenenslingen und die Stadt Hettingen sehen in der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen Breitbanddiensten einen wichtigen Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge sowie der Standortsicherung.

Aus diesem Grund haben die Stadt Hettingen und die Gemeinde Langenenslingen am 27. bzw. 26. Juli 2010 öffentliche Aufträge über die Verlegung von Leerrohren und die Einlegung von Glasfaserkabeln für die Verbesserung bzw. den Ausbau der Breitbandversorgung durch Lückenschluss vergeben. Hierdurch soll eine zusammenhängende Glasfaserinfrastruktur der beiden Kommunen errichtet werden.

Auf der Gemarkung der Stadt Hettingen werden folgende Leistungen erbracht:

-           Verlegung einer Glasfaserleitung mit teilweiser Leerrohrverlegung von Hettingen über Inneringen bis zum Wohngebiet Dullenberg auf einer Länge von ca. 8,0 km.

Seitens der Gemeinde Langenenslingen sind folgende Leistungen beauftragt worden:

-           Verlegung einer Glasfaserleitung mit Leerrohr auf einer Länge von ca. 8,3 km von Inneringen nach Friedingen,

-           Verlegung einer Glasfaserleistung mit Leerrohr auf einer Länge von ca. 1,1 km von Billafingen nach Emerfeld.

Die beauftragen Arbeiten sollen bis Ende des Jahres 2010 abgeschlossen sein.

Durch die verlegte Glasfaserinfrastruktur werden folgende Teilorte der Auftraggeber für die Versorgung mit Mehrfachdiensten erschlossen (im Folgenden "Versorgungsgebiet"):

Stadt Hettingen:                                   Hettingen, Inneringen, Dullenberg

Gemeinde Langenenslingen:                  Ittenhausen, Dürrenwaldstetten, Friedingen,  Billafingen, Emerfeld und Egelfingen.

Die Gemeinde Langenenslingen und die Stadt Hettingen fordern daher alle interessierten Anbieter von Breitbanddienstleistungen auf, unter Beachtung der unten genannten Kriterien ein Angebot abzugeben.

I.            Angaben zur auswählenden Körperschaft

Name und Anschrift

Stadt Hettingen
Stadtverwaltung
Herrn Bürgermeister Uwe Bühler
Schloss
72513 Hettingen
Telefon: 07574 / 93 10 0
Telefax: 07574 / 44 48
E-Mail: buehler@hettingen.de

Gemeinde Langenenslingen
Gemeindeverwaltung
Herrn Bürgermeister Werner Gebele
Hauptstraße 71
88515 Langenenslingen
Telefon: 07376 / 969 0
Telefax: 07376 / 969 30
E-Mail: bmgebele@langenenslingen.de

Kontaktstelle, weitere Auskünfte und Anforderung der Ausschreibungsunterlagen

Stadt Hettingen
Stadtverwaltung
Herrn Werner Leipert
Schloss
72513 Hettingen
Telefon: 07574 / 93 20
Telefax: 07574 / 44 48
E-Mail: leipert@hettingen.de

Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind

Bei der Kontaktstelle (s.o.).

Kartenmaterial + Ergebnisse der Marktanalyse

Können für beide Gemeinden bei der Kontaktstelle erfragt werden und sind Bestandteile der Ausschreibungsunterlagen.

 

II.           Gegenstand des Auswahlverfahrens

Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Überlassung des von der Stadt Hettingen und der Gemeinde Langenenslingen zu errichtenden interkommunalen Glasfasernetzes an den Bewerber zur Nutzung in Form des Netzbetriebs zur Breitbandversorgung. Zwischen der Gemeinde Langenenslingen und der Stadt Hettingen als Eigentümern des interkommunalen Glasfasernetzes und dem Auftragnehmer wird ein Netzbetriebsvertrag vereinbart. Dieser trifft Regelungen im Verhältnis zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer in seiner Funktion als Netzbetreiber.

Die Hauptleistungspflicht des ausgewählten Bewerbers ist die Gewährleistung des Netzbetriebs, d.h. die Bereitstellung der technischen Einrichtungen zur Übergabe des Breitbandsignals an das örtliche Telefon. Der Bewerber schuldet die Gewährleistung des störungsfreien Betriebs des Glasfasernetzes sowie dessen Unterhaltung und Wartung.

Der Bewerber hat sicherzustellen, dass im Rahmen des Netzbetriebs im gesamten Versorgungsgebiet durch ihn oder durch Dritte Mehrfachdienste (Telefonie, Internet, Fernsehen) gegenüber Endkunden erbracht werden. Der Bewerber hat darüber hinaus anderen Unternehmen, die neben ihm Mehrfachdienste ebenfalls gegenüber dem Endkunden erbringen, im Rahmen des "open access" den Zugang zum Endkunden zu gestatten (Vorleistung). Dem Bewerber obliegt es, vertragliche Vereinbarungen mit Dritten, insbesondere mit Drittbetreibern und sonstigen Telekommunikationsdienstleistungs-unternehmen, abzuschließen.

Für die Auftraggeber ist es entscheidend, dass ihm keine Kosten im Zusammenhang mit der Überlassung des Glasfasernetzes an den Bewerber zur Nutzung entstehen.

Der Netzbetriebsvertrag wird zunächst für acht Jahre geschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um weitere zwei Jahre, sofern es nicht 12 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch eine der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.

 

III.         Verfahrensablauf

Aufgrund des Leistungsgegenstands erfolgt die Ausschreibung in Form einer Dienstleistungskonzession. Für das Verfahren finden – entsprechend der Empfehlung im diesbezüglich maßgeblichen Leitfaden für Kommunen (Stand 05.02.2010) – die Vorschriften der Verdingungsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A) für die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen entsprechend Anwendung, soweit diese für die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession anwendbar und sinnvoll sind.

Eine Aufteilung der Leistung in Lose findet nicht statt.

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Eine Bewerbung mehrer Unternehmen um die Vergabe der Dienstleistungskonzession in der Form der Bietergemeinschaft ist ausdrücklich zugelassen.

Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen.

Angebote sind bis zum 01.12.2010, 12:00 Uhr entsprechend den Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen bei der Kontaktstelle einzureichen.

Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Der Bewerber ist bis zum 14.02.2011 an sein Angebot gebunden. Das Angebot kann während der Zuschlags- bzw. Bindefrist nicht zurückgezogen werden.

Die Zuschlagserteilung durch den Auftraggeber soll bis Ende Januar 2011 erfolgen.

 

IV.         Eignungskriterien

Im Falle einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Eignung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Dies gilt nicht für die geforderten Referenzen. Diese sind bei der Bietergemeinschaft nicht von jedem Unternehmen vorzulegen. Die Bietergemeinschaft insgesamt muss über die geforderten Referenzen verfügen.

Sofern der Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer einzusetzen, ist der Auftraggeber nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Angebote berechtigt, vom Bewerber zu verlangen, dass dieser die Eignung der von ihm vorgesehenen Nachunternehmer durch die Vorlage von Eignungsnachweisen entsprechend der nachfolgenden Vorgaben nachweist, soweit diese Vorgaben auf den Nachunternehmereinsatz anwendbar und sinnvoll sind.

1.            Vorzulegende Eignungsnachweise hinsichtlich der persönlichen Lage des Bewerbers

(1)     Vorlage einer aktuellen Unternehmensdarstellung bzw. eines aktuellen Unternehmensprofils. Diese Unterlagen dürfen nicht älter als ein halbes Jahr sein.

(2)     Nachweis über die Eintragung im Berufsregister oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, vorzulegen. Das Ausstellungsdatum des Registerauszugs darf nicht vor dem 1. Juli 2010 liegen.

(3)     Eigenerklärung im Hinblick auf das Nichtvorliegen der in § 6 Abs. 5 VOL/A genannten Ausschlussgründe.

2 Vorzulegende Eignungsnachweise hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit

(1)     Der Bewerber hat eine aktuelle Auskunft eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten seines Unternehmens vorzulegen. Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.

(2)     Der Bewerber hat einen Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von EUR 2.500.000,-- für Personen- und in Höhe von EUR 2.500.000,-- für Sach- und sonstige Schäden oder eine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen, im Auftragsfall eine Vereinbarung über die die geforderten Versicherungsleistungen abzuschließen.

(3)     Der Bewerber hat Bilanzen oder Bilanzauszüge seines Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre 2007, 2008 und 2009 vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.

(4)     Der Bewerber hat seinen Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren 2007, 2008, 2009 abzugeben.

(5)     Der Bewerber hat seinen Umsatz mit dem "Netzbetrieb" (Breitbandversorgung) in den letzten drei Geschäftsjahren 2007, 2008, 2009 abzugeben.

3 Eignungsnachweise hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit

(1)     Der Bewerber hat die Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren 2007, 2008 und 2009 jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen, anzugeben, und zwar sowohl für das Gesamt-Unternehmen als auch für den Bereich "Netzbetrieb" (Breitbandversorgung).

(2)     Der Bewerber hat mindestens zwei und höchstens fünf realisierte Referenzprojekten im Bereich "Netzbetrieb Breitbandversorgung" nachzuweisen, bei denen Dienstleistungen erbracht werden oder erbracht worden sind, die hinsichtlich ihrer tätigkeitsspezifischen Anforderungen mit dem vorliegenden Ausschreibungsverfahren vergleichbar sind. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bewerber für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen im Hinblick auf Gegenstand, Umfang, Ausführungszeiten, und Auftragsvolumen geeignet ist. Für die Prüfung der Referenzen sind folgende Nachweise und Angaben zwingend erforderlich: (i)       Auftraggeber [Anschrift, Benennung eines konkreten Ansprechpartners, Telefonnummer], (ii) Angaben zur Beschreibung der erbrachten Dienstleistung und zum Projekt [max. 2 DIN A4-Textseiten]. Über die maximale Anzahl von fünf Referenzen hinausgehend übersandte Referenzen sind nicht erwünscht und werden nicht geprüft.

(3)     Der Bewerber muss das für die Leitung und Aufsicht des Netzbetriebs der Breitbandversorgung vorgesehene Personal einschließlich dessen Qualifikation angeben.

 

V.           Zuschlagskriterien

1.      Höhe der jährlichen Pachtzahlung (60 %).

2.      Angebotene technische Spezifikation der Echtzeit (15 %).

3.      Voraussichtlicher Endabnehmerpreis (15 %).

4.      Technische Qualität des Ausbaus des aktiven Netzbetriebs (10 %).

 

VI.         Zusätzliche Informationen

Die Europäische Kommission betrachtet Zuwendungen an private Breitbandanbieter als Beihilfe im Sinne des Art. 107 AEUV. Dabei gilt auch die kostengünstige Überlassung eines kommunalen Glasfasernetzes als Beihilfe im Sinne des Gemeinschaftsrechts. Die Beihilfegewährung zur Aufhebung der Unterversorgung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg mit Breitbanddiensten ist jedoch von der Europäischen Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens "Staatliche Beihilfe N 570/2007" grundsätzlich gebilligt worden.

Die Auswahl der Angebote hat nach Maßgabe der Europäischen Kommission dem nationalen und Europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen, oder die Besonderheit der Beihilfengewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach der VOL/A ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfengewährung.

Mit der Veröffentlichung des Vorhabens ist keine Verpflichtung zur Vergabe und Überlassung verbunden.

Die Beihilfe ist gemäß geltendem Steuerrecht umsatzsteuerfrei.

 

Langenenslingen, 28.09.2010

gez. Gebele,
Bürgermeister

Hettingen, 28.09.2010

gez. Bühler,
Bürgermeister

 

 



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