Vor der Gemeinderatssitzung in Sachen Schule

Noch ist  unklar wohin die Reise geht

Am kommenden Dienstag (19.02.08) findet in Hettingen noch einmal eine Sitzung in Sachen Grundschulen statt. Die Stadtverwaltung rechnet offensichtlich mit einem größeren Publikumsandrang, sonst wäre die Sitzung nicht in die Laucherthalle verlegt worden. Worum es denn konkret gehen soll ist allerdings nicht bekannt.

Ohne größere Erläuterung wurden als Punkt 5 der Sitzung folgendes Thema angesetzt:

Schulentwicklungsplanung
a) Neuorganisation der Grundschulen Hettingen und Inneringen
b) Änderung der Schulbezirke gemäß § 25 Schulgesetz

Während im Vorfeld der letzten "großen" Sitzung im November die Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung und entsprechenden Mitteilungen im Amtsblatt informiert wurde, gibt es dieses mal fast keine Informationen. 

Nach Veröffentlichung der Tagesordnung wurde die Stadtverwaltung gebeten, weitergehende Informationen in einer für alle Einwohner verfügbaren Form zu veröffentlichen - nämlich auf der städtischen Homepage (dies sollte auch Vorwürfe wie beim letzten mal vermeiden, als dem Inneringer www vorgeworfen wurde, mehr Informationen zu haben - ungeachtet dessen haben auch nicht wenige Interessierte aus Hettingen diese Informationen genutzt dies auch als Erleichterung angesehen). Dieser Vorschlag wurde aber nicht erhört.

Um was könnte es gehen?

Es wird gemunkelt, dass eine der beiden Rektorenstellen an den Grundschulen vakant werden könnte. Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Schulverwaltung nicht die größte Leidenschaft darauf verwendet, derartige Stellen an kleineren Schulen wieder zu besetzen, vor allem, wenn in der jeweiligen Gemeinde weitere Schulen der selben Schulart vorhanden sind. Auch ist die Entlohnung von Rektoren solcher kleiner Schulen nicht höher als die normaler Lehrer, was auch dazu führt, dass sich die Bewerberzahl für solche Stellen in sehr engen Grenzen hält.

Dies könnte sicher ein Anlass sein, über die innere Organisation der Schulen nachzudenken. 

Über die Optionen, welche die Stadt hat, kann mangels Informationen nur spekuliert werden. Denkbar wäre beispielsweise die in der Bürgerversammlung schon als (nach der Fusion) "zweitbeste" Lösung vorgestellte Möglichkeit, dass es künftig nur noch einen Rektor geben wird und eine der beiden Schulen zur "Außenstelle" der anderen wird. 

Solche Konstellationen gibt es andernorts durchaus schon. Der Schüler spürt nur wenig davon, wenn der Schulleiter nicht im selben Gebäude sitzt, die Effizienz in der Schulverwaltung kann verbessert werden. Seitens der Schulbehörden werden diese Schulen im Regelfall behandelt, als wäre es nur eine Schule. Die zugewiesenen Lehrer-Deputate können dann intern verteilt werden, was sicherlich gewisse Optionen vor allem zu Gunsten der kleineren Schule bieten würde. Außerdem könnte bei dieser Lösung das zugesagte "Bildungshaus 3-10" wohl einfacher, weil unter einem Dach, realisiert werden.

Der Vorteil dieser Lösung wäre, dass es auch weiterhin in beiden Stadtteilen eine Grundschule geben würde. Damit wäre ein zentraler Wunsch aller Einwohner erfüllt. Dies wäre somit bei weitem nicht die schlechteste Lösung.

Welchen Hintergrund eine offenbar angedachte Änderung der Schulbezirke haben könnte liegt dagegen im Dunkeln. Hinter der genannten Vorschrift im Schulgesetz verbirgt sich folgendes:

§ 25 Schulbezirk 

(1) Jede Grundschule, Hauptschule mit Ausnahme des sechsten Schuljahres, Berufsschule und Sonderschule mit Ausnahme der Heimsonderschulen hat einen Schulbezirk. 

(2) Schulbezirk ist das Gebiet des Schulträgers. Wenn in diesem Gebiet mehrere Schulen derselben Schulart bestehen, bestimmt der Schulträger die Schulbezirke. 

(3) Bei Berufsschulen kann der Schulträger auch für einzelne Typen, Berufsfelder und Fachklasse besondere Schulbezirke festlegen. Entsprechende gilt für die Typen der Sonderschule. 

(4) Das Gebiet einer Körperschaft, die für die Erfüllung der Schulpflicht aller oder eines Teils ihre Schulpflichtigen durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit einer anderen Körperschaft sorgt (§ 31), ist in deren Schulbezirk nach Maßgabe de Vereinbarung einzubeziehen. 

Beachtlich sind wohl nur die Absätze 1 und 2. Diese regeln, dass die Grundschüler die Schule besuchen müssen, zu deren Schulbezirk sie gehören. 

Über die Hintergründe einer Änderung am Status quo, nachdem die Hettinger Grundschüler die Schule in Hettingen und die Inneringer Grundschüler die Schule in Inneringen besuchen müssen, lässt sich nur spekulieren.

Es bleibt also nichts weiter übrig, als den Dienstag abzuwarten. Ein wenig mehr Information seitens der Stadtverwaltung wäre aber schon schön gewesen. 

Zu Loben sind die hiesigen Gemeinderäte, die ihre Pflicht zur Verschwiegenheit in dieser Angelegenheit absolut beachten, auch wenn man als Bürger schon ein wenig wunderfitzig ist. 

Noch ein paar organisatorische Infos:

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